Präzedenzfall in Berlin Gericht verbietet Löschung von Facebook-Kommentar
Berlin · Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen die Löschung eines Facebooks-Kommentars erlassen. Die Richter betreten damit juristisches Neuland in Deutschland.
Der Kommentar sei von Facebook unter Hinweis auf einen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards des Online-Netzwerk gelöscht worden und der Nutzer für 30 Tage gesperrt, teilten seine Anwälte am Donnerstag mit. Dagegen waren sie juristisch vorgegangen - mit Erfolg: Das Landgericht Berlin verbot Facebook per einstweiliger Verfügung, den Kommentar zu löschen und den Nutzer zu sperren. Zuvor hatte die Funke Mediengruppe über die Entscheidung berichtet.
Facebook kommentierte den Fall zunächst nicht. Die einstweilige Verfügung sei dem Online-Netzwerk noch nicht zugestellt worden, teilte das Unternehmen mit. Nach Angaben der Hamburger Anwälten des Nutzers wurde der Beschluss am 23. März erlassen und ihnen am 6. April zugestellt. Das Gericht gab demnach keine Begründung für seine Entscheidung an. Facebook war in dem Verfügungsverfahren nicht gehört worden und kann Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.
Der Nutzer hatte einen Zeitungsartikel kommentiert, in dem es unter anderem um Äußerungen des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban zur Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland ging. Er schrieb: "Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über 'Facharbeiter', sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt."
Nach Angaben der Anwälte des Nutzers hob Facebook nach einer Abmahnung die Sperre auf, die Löschung aber nicht. Zur Begründung habe es geheißen, eine erneute sorgfältige Überprüfung habe ergeben, "dass die Gemeinschaftsstandards korrekt angewendet worden waren und der Inhalt daher nicht wiederhergestellt werden kann". Die Gemeinschaftsstandards - sozusagen die Hausregeln von Facebook - verbieten unter anderem Hassbotschaften und Gewaltaufrufe.