Kino.to-Drahtzieher vor Gericht Anklage wegen 1,1 Millionen Raubkopien

Leipzig · Einer der führenden Köpfe des illegalen Filmportals kino.to muss sich seit Dienstag vor dem Landgericht Leipzig verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Bastian P. vor, gemeinsam mit anderen Beteiligten massenhaft Raubkopien von Spielfilmen, Dokumentationen und TV-Serien verbreitet zu haben.

 Der Angeklagte soll zwischen 2009 und Mitte 2011 in mehr als 1,1 Millionen Fälle gegen das Urheberrecht verstoßen haben.

Der Angeklagte soll zwischen 2009 und Mitte 2011 in mehr als 1,1 Millionen Fälle gegen das Urheberrecht verstoßen haben.

Foto: dpa, Peter Endig

Er soll zwischen 2009 und Mitte 2011 in mehr als 1,1 Millionen Fälle gegen das Urheberrecht verstoßen haben, indem Links zu urheberrechtlich geschützten Filmen öffentlich zugänglich gemacht wurden.

Die Anklage wertet dies als gemeinschaftliche gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken. Der Angeklagte galt laut Staatsanwaltschaft als der Hauptadministrator und technisch Verantwortliche des illegalen Internetportals. Er sitzt in Untersuchungshaft. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Ein Urteil wird frühestens Anfang Mai erwartet.

Vergangenes Jahr waren bereits mehrere Mittäter zu Haftstrafen verurteilt worden. Über die Zulassung einer weiteren Anklage der Generalstaatsanwaltschaft gegen einen anderen Hauptverdächtigen wurde noch nicht entschieden.

Das Raubkopier-Filmportal kino.to war im vergangenen Sommer zwangsweise stillgelegt worden. Kino.to war das größte deutschsprachige Internetportal für Filmraubkopien. Die Webseite hatte etwa vier Millionen Nutzer täglich.

Sie fanden dort kostenlos Links zu Servern mit illegal angebotenen Titeln. Nach Einschätzung der Ermittler lag der Schaden für die Filmwirtschaft im siebenstelligen Eurobereich, während die Hauptbeschuldigten enorme Gewinne einstrichen.

Anfang Juni vergangenen Jahres hatten Polizei und Staatsanwaltschaft 13 Verdächtige festgenommen, Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren im In- und Ausland durchsucht sowie die Seite abschalten lassen.

(AFP)
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