Urteil des Bundesgerichtshofes Google muss Artikel nur bei Nachweis von Falschangaben löschen

Karlsruhe · Das Netz vergisst gemeinhin nichts. Für Betroffene kann das mitunter unangenehm werden. Doch sie haben die Möglichkeit, gegen unliebsame Veröffentlichungen vorzugehen. Über die Grenzen in Bezug auf Trefferlisten von Suchmaschinen hat nun der BGH entschieden.

 Die Seite der Suchmaschine von Google ist hinter einer Frau mit Brille zu sehen (Archivfoto).

Die Seite der Suchmaschine von Google ist hinter einer Frau mit Brille zu sehen (Archivfoto).

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand
(mzu/dpa)
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