Computerspiele USK veröffentlicht Prüfkriterien

Berlin (RPO). Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat erstmals ihre Leitkriterien für die Altersfreigabe von Computer- und Videospielen veröffentlicht. Die Informationen seien auch hilfreich für Nutzer und für Spielehersteller, sagte USK-Geschäftsführer Felix Falk am Mittwoch in Berlin.

Bei der Prüfung der Wirkung von Spielen auf Kinder und Jugendliche werden etwa die Aspekte Realismus, Gewalt und Sprache berücksichtigt. Die Leitkriterien ergeben sich den Angaben zufolge unter anderem aus geltenden Gesetzen, wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Spruchpraxis aus 30.000 USK-Prüfungen in 16 Jahren. Im Folgenden haben wir sieben Kriterien aufgelistet:

- Gewaltdarstellungen werden kritischer beurteilt, wenn sie glaubwürdig, detailliert und/oder realitätsnah erscheinen;

- Sind Figuren in gewalthaltigen Spielen überwiegend menschlich gestaltet, hat dies wegen eines höheren Identifikationspotenzials Folgen für die Bewertung;

- Werden Spieler besonders unter Zeitdruck gesetzt, sinkt ihre Distanz zum Spielgeschehen; insbesondere bei Kindern kann dies zu einer höheren Alterseinstufung führen;

- Gewalt wird unter anderem danach bewertet, ob sie legitimiert und belohnt wird; die Darstellung von Blut, Wunden oder eine extreme Verstümmelung von Gegnern wird bei der Einschätzung einer Beeinträchtigung oder sogar Gefährdung besonders berücksichtigt;

- Sexuell geprägte Darstellungen mit sexuellen Referenzen sind generell mit einer Altersbeschränkung zu versehen;

- Bei einer vulgären Sprache wird geprüft, ob bestimmte Altersgruppen in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden können;

- Drogenkonsum kann ein Indikator für eine Altersbeschränkung sein;

(DAPD/felt)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort