Staatsanwaltschaft prüft Kritik an Computerspiel zum Schießbefehl

Berlin/Karlsruhe (RPO). Mit dem umstrittenen Computerspiel "1378 (km)" befasst sich nun die Berliner Justiz. Sie soll prüfen, ob es den Tatbestand der Gewaltverherrlichung erfüllt, denn Spieler können auch als Grenzsoldaten Flüchtlinge erschießen.

Der Leiter der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, hat die Berliner Staatsanwaltschaft am Mittwoch in einem Schreiben gebeten, zu prüfen, ob das von einem Karlsruher Studenten entwickelte Spiel den Straftatbestand der Gewaltverherrlichung nach Paragraf 131 des Strafgesetzbuches erfüllt. Dieser wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Student Jens Stober hat den kostenfreien Ego-Shooter zum 20. Jahrestag der Wiedervereinigung entwickelt. Der 23-Jährige will damit nach eigenen Worten Jugendliche zum Nachdenken über die DDR und den Schießbefehl anregen.

Das Spiel mit dem Titel "1378 (km)" ist angesiedelt im Jahr 1976, als es noch die DDR und die etwa 1378 Kilometer lange innerdeutsche Grenze mit Patrouillen und Selbstschussanlagen gab. Die Spieler teilen sich vor Spielbeginn in zwei Teams auf, spielen "Republikflüchtlinge" oder Grenzsoldaten. Die Grenzsoldaten sollen die Flüchtlinge stoppen - mit oder ohne Waffengewalt.

Wer zu viele Flüchtlinge abschießt, wird zuerst mit einem Orden ausgezeichnet, findet sich dann aber im Jahr 2000 auf der Anklagebank eines Mauerschützenprozesses wieder. Historiker sowie die Bundesstiftung Aufarbeitung halten das Thema für zu sensibel, als dass es sich für ein Spiel eignen könnte.

(DDP/top)
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