Beliebte neue App Kritik von Datenschützern an Talk-App Clubhouse wächst

Berlin · Die Vorsitzende der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern hat die Social-Media-App Clubhouse kritisiert. Wieder geht es insbesondere um den Zugriff von Clubhouse auf Daten von Kontaktpersonen der Nutzerinnen und Nutzer - ohne deren Einwilligung.

 Bevor die App nach einer Einladung aktiviert wird, verlangt die Anwendung einen Zugriff auf alle Einträge im Adressbuch. Dieses Vorgehen wird von Datenschützern massiv kritisiert.

Bevor die App nach einer Einladung aktiviert wird, verlangt die Anwendung einen Zugriff auf alle Einträge im Adressbuch. Dieses Vorgehen wird von Datenschützern massiv kritisiert.

Foto: dpa/Christoph Dernbach

Die Vorsitzende der Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern, Monika Grethel, hat die Social-Media-App Clubhouse kritisiert. Dabei geht es insbesondere um den Zugriff von Clubhouse auch auf Daten von Kontaktpersonen der Nutzerinnen und Nutzer ohne deren Einwilligung. "Was mit den Kontakt- und Accountinformationen geschieht, bleibt weitgehend intransparent", kritisierte Grethel zudem in de Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND).

Die Möglichkeit der Nutzerinnen und Nutzer, Clubhouse Zugriff auf ihre Kontakte zu gewähren und der App somit Kontaktinformationen von Personen, die selbst nicht Teilnehmende sind, zur Verfügung zu stellen, sei "grundsätzlich kritisch zu sehen", betonte Grethel. "Gleiches gilt für eine Anmeldung/Authentifizierung bei Clubhouse über einen weiteren Social-Media-Account eines eingeladenen Teilnehmenden."

Grethel hob hervor, es gehe nicht darum, Nutzerinnen und Nutzern Vorgaben für die private Verwendung einer App oder eines Dienstes zu machen. Wenn es sich aber - wie im Fall von Clubhouse - nicht nur um die eigenen Daten, sondern auch um Daten anderer unbeteiligter Menschen handele, "begegnet ein Upload von Kontaktinformationen Dritter datenschutzrechtlichen Bedenken". Soweit die Nutzung des Dienstes auch ohne Zurverfügungstellung von Daten anderer Menschen möglich sei, sollten Nutzer auf einen Upload verzichten oder diesen durch spezifische Maßnahmen ausschließen.

Kritik an der Weitergabe von Kontaktdaten übte auch die Verbraucherzentrale Bremen. "So besteht die Gefahr, dass Schattenprofile erstellt und zu Werbezwecken genutzt werden", erklärte deren Vorstand Annabel Oelmann. Dies widerspreche der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), "da die betroffenen Kontakte nicht vorab über die Nutzung ihrer persönlichen Daten informiert werden".

Oelmann verwies zudem auf die Möglichkeit einer zumindest temporären Aufzeichnung von über Clubhouse geführten Gesprächen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie die Nutzung von Clubhouse nicht nur mit der Preisgabe der eigenen persönlichen Daten, sondern auch mit den persönlichen Daten von Familie, Freunden und Bekannten bezahlen.

Die bislang nur auf Apple-Geräten verfügbare App ermöglicht Gespräche mit anderen Nutzerinnen und Nutzern in virtuellen Räumen. Sie war in Deutschland zuletzt durch umstrittene Äußerungen von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) in die Schlagzeilen geraten.

(lha/afp)
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