
Grundsatzentscheidung des OLG FrankfurtTempokontrollen durch private Dienstleister sind unzulässig
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am Dienstag in einer Grundsatzentscheidung einem Autofahrer recht gegeben: Städte und Gemeinden dürfen keine Bußgeldentscheide erlassen, die auf Kontrollen von privaten Firmen basieren.