Möglicher MangelLänder wollen bei Notfallplan über Gasverteilung mitbestimmen
Mehrere Bundesländer wollen über die Notfallpläne mitbestimmen, nach denen hierzulande das Gas bei akuter Knappheit verteilt würde. Die bisherige Rechtslage sieht vor, dass die Bundesnetzagentur in einer Mangellage über die Gasverteilung bestimmt.