Urteil des BundesgerichtshofsWeglassen des Kondoms kann Vergewaltigung sein
Das Phänomen nennt sich „Stealthing“ und jetzt hat sich erstmals der Bundesgerichtshof damit beschäftigt. Ergebnis: Aus einvernehmlichem Sex kann ein Verbrechen werden, wenn das Kondom gegen den Willen des Partners heimlich weggelassen oder abgezogen wird.