KolumnePreisbremse bringt Probleme
Die Regierungsfraktionen in Berlin müssen nacharbeiten. Das, was Bundesjustizminister Heiko Maas als Gesetzentwurf zur Regelung einer Mietpreisbremse vorgelegt hat, ist nicht brauchbar. So würden nach diesem Entwurf zwangsläufig gut funktionierende Mieter-Vermieter-Verhältnisse belastet. Jeder neue Mieter einer Wohnung wird sich künftig fragen, ob er mit seiner Miete nicht doch oberhalb von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Die alles entscheidende Frage wird im Entwurf jedoch nicht beantwortet: Was ist denn im Zweifel die ortsübliche Vergleichsmiete? Ein Mietspiegel, sofern vorhanden, gibt häufig keine präzisen Auskünfte. Hinzu kommt, dass die Qualität der Mietspiegel in Deutschland unterschiedlich ist und diese teilweise recht alt sind — schließlich kostet die Mietspiegelerstellung Geld. Allerdings sind auch nur die teuren qualifizierten Mietspiegel aussagekräftig. Nur sie werden nach wissenschaftlichen Maßstäben erstellt — jedoch in nur rund 100 Städten und Gemeinden. Ein zweites Manko ist, dass der Entwurf wichtige Teile des Koalitionsvertrages schlicht ignoriert. So sollten die Gemeinden, in denen die Mietpreisbremse einmal gelten soll, einen Maßnahmenplan gegen die Wohnungsknappheit umsetzen. Richtig: Nur so ließe sich das eigentliche Problem des Mietanstiegs, zu wenige Wohnungen zu angemessenen Preisen, angehen. Doch das Bundesjustizministerium schweigt zu dieser Vorgabe. CDU und CSU sollten auf Korrekturen drängen und sich von der SPD nicht um des Koalitionsfriedens willen über den Tisch ziehen lassen. Die Union wird die Mietpreisbremse nicht mehr verhindern wollen, sie kann aber dafür sorgen, dass so wenig Schaden wie möglich angerichtet wird. Dr. Rolf Kornemann