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Es ist kein Geheimnis: Die wenigsten wollen sich mit ihrer Altersvorsorge beschäftigen. Wer jung ist und am Anfang seiner beruflichen Laufbahn steht, dem scheint das Gehalt häufig zu knapp, um es in eine weit in der Zukunft liegende Rente zu investieren.

 Wenn Frauen bei der Altersvorsorge nur auf ihren Ehemann setzen, kann das nicht selten in Altersarmut führen.

Wenn Frauen bei der Altersvorsorge nur auf ihren Ehemann setzen, kann das nicht selten in Altersarmut führen.

Foto: sparkasse.de

Die erste eigene Wohnung, Urlaube oder die Familienplanung scheinen da deutlich greifbarer.

Frauen fangen statistisch gesehen zudem fast zehn Jahre später damit an, sich ein eigenes Vermögen aufzubauen als Männer. Im Durchschnitt sind sie Ende 20 während Männer bereits mit Anfang 20 fürs Alter vorsorgen. Frauen verschenken damit für einen relativ langen Zeitraum Renditechancen sowie staatliche Zulagen.

Risiko Ehe: 40 Prozent der Paare trennen sich

Hinzu kommt, dass sich in vielen Ehen und langjährigen Beziehungen meist eine Person um die Rente kümmert. In den meisten Fällen ist dies eher der Mann als die Frau – vor allem, wenn er auch als Allein- oder Hauptverdiener für das Haushaltseinkommen zuständig ist.

Das kann gut gehen – wenn die Ehe bis ins Rentenalter hält, die Rente des Mannes für beide ausreicht und er nicht zu früh stirbt. Doch die (unromantische) Realität sieht anders aus: Die Scheidungsrate ist weiterhin hoch und liegt aktuell bei 40 Prozent, in Großstädten wird sogar jede zweite Ehe geschieden. Zudem leben Frauen heute noch immer länger als Männer – sie müssen also auch länger mit einer geringeren Rente auskommen.

Gleichzeitig spricht das 2008 reformierte Unterhaltsrecht Frauen nach einer Scheidung deutlich weniger Unterhalt zu. Es sollte dazu führen, dass Frauen mehr berufliche Eigenverantwortung übernehmen und ihre Erwerbstätigkeit ansteigt. Der erwünschte Effekt ist jedoch ausgeblieben, weil das umstrittene Ehegattensplitting größere Vorteile verspricht: Verständlicherweise denken Ehepaare eher an die sofort sichtbaren steuerlichen Ersparnisse durch das Ehegattensplitting als an eine – scheinbar unwahrscheinliche – Trennung mit ihren nur schwer zu kalkulierbaren Konsequenzen.

Das Ehegattensplitting führt in Deutschland also dazu, dass Frauen weniger arbeiten: Nirgendwo in Europa und den USA trägt die Frau so wenig zum Familieneinkommen bei wie in den westlichen Bundesländern Deutschlands. Somit belohnt und fördert der Staat das traditionelle Alleinernährer-Modell des Mannes – und sorgt langfristig dafür, dass Frauen eine viel zu geringe staatliche Rente erhalten.

„Frauen verzichten oft auf berufliche Qualifikationen, Karriere und somit auf ein eigenes Einkommen und verpassen damit die Möglichkeit, sich eine eigene Rente aufzubauen. Sie sind also ihr Leben lang abhängig. Wenn die Ehe scheitert, stehen viele dieser Frauen an der Armutsgrenze“, warnt Katharina Staffe, Senior-Referentin für betriebliche Altersvorsorge beim Verband öffentlicher Versicherer in Düsseldorf.

Die Statistiken belegen dies: Frauen haben nach Scheidungen rund 40 Prozent weniger Geld zur Verfügung, während Männer mit nur sieben Prozent weniger auskommen müssen. Und wer weniger Geld hat, der wird sich auch weniger um seine Altersvorsorge kümmern können. Frauen sind nach Trennungen deshalb oft finanziell doppelt benachteiligt: Sie verlieren mit ihrem Partner nicht nur ihre Alterssicherung, sondern auch die Möglichkeit, sich eine eigene Rente aufzubauen. Durchschnittlich haben Männer 60 Prozent mehr Rente als Frauen.

Ehevertrag: unromantisch aus der Partnerfalle?

Eine Möglichkeit wäre ein Ehevertrag (im Amtsdeutsch: Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung), in dem die Vermögensverhältnisse wie Gütertrennung, Verzicht auf einen Versorgungsausgleich bei der Rente, Ehegattenunterhalt und Erbverzicht nach einer möglichen Trennung geregelt sind.

Das lehnen Frauen häufiger ab als Männer, weil sie es unromantisch finden. Und vielleicht auch, weil sie Nachteile für sich befürchten – vollkommen zu Recht. „Es wird immer wieder zu einem Ehevertrag geraten, doch meistens will sich mit ihm nur der besser gestellte Partner absichern – und das ist meistens der Mann“, sagt Katharina Staffe. „Frauen sind ohne Ehevertrag oft bessergestellt.“

Wenn man sich dennoch für einen entscheidet, weil man der Meinung ist, dass solche Fragen besser in Friedenszeiten als während eines Rosenkrieges diskutiert und entschieden werden, sollte man sich auf jeden Fall gut beraten lassen, damit der Vertrag nicht zum Nachteil für einen der beiden ausfällt.

Unabhängige Vorsorge: gut, aber mit Tücken

Umso wichtiger ist es also, dass sich gerade Frauen um eine eigene und vom Mann unabhängige Alterssicherung kümmern. Die beste Möglichkeit dafür bietet sich, wenn die Frau berufstätig ist. Aber auch hier steckt der Teufel im Detail, denn selbst Frauen, die ein Leben lang gearbeitet haben, haben unter Umständen weniger Rente als ihr Mann. Frauen arbeiten noch immer eher in Berufen, die schlechter bezahlt werden – der rechnerische Stundenlohn liegt 21 Prozent niedriger als bei den Männern.

Die häufig familienunfreundliche Unternehmenskultur macht Arbeitnehmern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zusätzlich schwer. Zudem arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit als Männer, was sich logischerweise ebenfalls negativ auf den Rentenanspruch auswirkt.

Und wer einem Minijob nachgeht, spart noch weniger für die Altersrente – nach einem Jahr sind es gerade einmal etwas mehr als drei Euro im Monat. Ein extremes Beispiel: Wer ein Leben lang nur geringfügig beschäftigt war, hat einen Anspruch auf gerade einmal 140 Euro Rente.

Betriebliche Altersvorsorge

„Frauen, die in einem beständigen Arbeitsverhältnis stehen, sollten auch betriebliche Altersversorgung (bAV) machen, erklärt Katharina Staffe und fügt hinzu: „Dies kann zum Beispiel durch Entgeltumwandlung erfolgen.“ Dabei werden die eigenen Beiträge aus dem Bruttoeinkommen selber gezahlt, man spart dabei Sozialversicherungsbeiträge und Steuern.

Staffe: „Aber vielleicht unterstützt auch der Arbeitgeber die bAV, denn dank der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) erhalten Arbeitgeber vom Staat einen Zuschuss, wenn sie Arbeitnehmern mit einem monatlichen Bruttoarbeitslohn von maximal 2.200 Euro eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung gewähren - und das zusätzlich zum Arbeitslohn.“

Privat und individuell fürs Alter vorsorgen

Diplom-Kauffrau Staffe weiß aber auch, dass viele Frauen nicht arbeiten können, weil sie sich beispielsweise um die Kinder, den Haushalt oder die Pflege von Angehörigen kümmern müssen. In solchen Fällen sei es jedoch besonders wichtig, dass sie sich Gedanken um eine private Altersvorsorge machen. „Die Möglichkeiten sind sehr vielfältig und für jeden individuell sinnvoll. Das Wichtigste ist, dass sich Frauen überhaupt mit dem Thema beschäftigen und sich über die vielen Möglichkeiten beraten lassen“, sagt die Expertin. „Das mag lästig und vielleicht auch unangenehm sein, aber es zahlt sich am Ende aus.“

Zu den bekanntesten Modellen gehört die sogenannte Riester-Rente. Wer wenig oder gar nichts verdient, kann schon ab 60 Euro pro Jahr die volle staatliche Förderung erhalten. Die Beiträge können zudem von der Steuer abgezogen werden, die Rente selbst ist allerdings steuerpflichtig. Die Riester-Rente ist flexibel und kann im Laufe der Zeit und bei wechselnden Lebenssituationen und Einkommen angepasst werden.

„Sie ist für Mütter sehr interessant, weil es neben einer Grundzulage in Höhe von 175 Euro auch noch 300 Euro für jedes kindergeldberechtigtes Kind, das nach 2008 geboren wurde, gibt“, sagt Katharina Staffe.

Die frühzeitige und kontinuierliche Altersvorsorge ist auch für Geringverdiener lohnend: Seit 2018 bleiben Renten aus einer freiwilligen zusätzlichen Altersvorsorge zum Großteil von der Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter verschont.

Der Freibetrag für Bezieher von Grundeinkommen liegt monatlich bei 100 Euro. Liegt die Rente über 100 Euro, bleiben weitere 30 Prozent des übersteigenden Teils (bis maximal 208 Euro im Jahr 2018) anrechnungsfrei.

Rentenversicherung: Mehr Sicherheit – oder mehr Rendite?

Zu den Klassikern unter den privaten Vorsorgemöglichkeiten zählt weiterhin die private Rentenversicherung. Sie bietet eine hohe Sicherheit, weil sie lebenslange Leistungen bereits beim Vertragsabschluss garantiert und Verluste ausgeschlossen sind. Zusätzlich zahlen die Versicherungen eine Überschussbeteiligung aus der jährlichen Rendite aus. Auf diese Weise erhöht sich die private Rente mit jedem Vertragsjahr.

„Die private Rentenversicherung ist insofern auch bequem und flexibel, weil sich die Einzahlung variabel gestalten lässt und die Auszahlung entweder als lebenslange Rente, als Kapitalauszahlung auf einen Schlag oder bei einem frühzeitigen Todesfall an einen Hinterbliebenen gezahlt werden kann,“ sagt Vorsorgespezialistin Staffe.

Wer risikobereiter ist, kann beispielsweise auch in eine fondsgebundene Rentensicherung einzahlen und verbindet einen Fondssparplan in renditestarken Börsensegmente mit einer Rentenversicherung. Die Renditechancen sind aber auch von den Bewegungen an der Börse und damit vom erzielten Anlageerfolg abhängig. „Deswegen sollte bei Geldanlagen an den Börsen immer auf einen langen Anlagezeitraum geachtet werden“, warnt Katharina Staffe.

Mittlerweile zählt jede zweite neu abgeschlossene Police zu den sogenannten neuen Rentenversicherungen. Hier werden die Garantien für den Kunden in moderatem Maß reduziert und mehr Freiheiten bei der Kapitalanlage genutzt, um die Voraussetzungen für eine höhere Überschussbeteiligung zu schaffen.

Die Zukunft auf mehr als eine Säule bauen

Am Ende gibt es bei der Altersvorsorge keine Patentlösung. Im Gegenteil: Die Möglichkeiten sind fast so vielfältig wie es die Biografien sind. Eines kann man aber mit Sicherheit sagen: Die staatliche Rente alleine reicht nicht, um den Lebensstandard zu halten. Eine solide Alterssicherung, mit der Mann und Frau sorgenfrei in die Zukunft blicken können, muss heute auf verschiedene Säulen verteilt werden. Und im Optimalfall genießen Paare ihren Lebensabend ohnehin gemeinsam.

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