ANZEIGE VW Musterfeststellungsklage R|U|S|S Litigation erhebt Klage für die Verbraucherzentrale Bundesverband gegen VW

Lahr (ots) · Nahezu auf den Tag genau drei Jahre nach dem Beginn des Dieselskandals hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG angekündigt. Sie soll am 1. November, dem Tag des Inkrafttretens der neuen Klagemöglichkeit, in Kooperation mit dem ADAC eingereicht werden. Die Klage für den vzbv führen wird die Kanzlei R|U|S|S Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

In dieser Gesellschaft haben sich die Rechtsanwälte Prof. Dr. Marco Rogert, Dr. Ralf Stoll, Tobias Ulbrich und Ralph Sauer der Kanzleien Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Rogert & Ulbrich zusammengeschlossen. Die Kanzleien führen mehr als 13.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal und haben bereits hunderte Urteile gegen die Volkswagen AG erstritten. Ziel der Musterfeststellungklage ist es, feststellen zu lassen, dass die Volkswagen AG durch den Einbau einer Manipulationssoftware die Besitzer eines manipulierten Fahrzeugs mit dem Motor EA189, für welches ein Rückruf erfolgt ist durch das Kraftfahrtbundesamt, geschädigt hat und deshalb Schadensersatz schuldet. Die Geschädigten sollen anschließend wählen können, ob Sie das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben oder eine Einmalzahlung verlangen. Diese Klage wird zum 01.11.2018, also noch rechtzeitig vor einer möglichen Verjährung zum Jahresende 2018 eingereicht. Verbraucher, die sich der Musterklage anschließen wollen, können sich in ein Register eintragen, welches das Bundesamt der Justiz nach dem 1. November 2018 eröffnen wird. Die Klage ist zulässig, wenn sich mindestens 50 betroffene Verbraucher wirksam eingetragen haben. Bis zum Tag nach der ersten mündlichen Verhandlung können sich Verbraucher aus dem Register wieder austragen. Nach einem positiven Feststellungsurteil müssen Verbraucher ihre individuellen Schadenersatzansprüche selbst durchsetzen. Handlungsbedarf besteht für interessierte Verbraucher erst, wenn das Klageregister eröffnet wurde. Das wird frühestens Mitte November der Fall sein.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert teilt mit: ""Pionierarbeit zu leisten erfordert Mut und Entschlossenheit. Von beidem ist reichlich vorhanden. Wir werden alles daransetzen, das Instrument für die Verbraucher zum Erfolg zu führen."

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit: ""Wir freuen uns außerordentlich darüber, die historische Möglichkeit zu erhalten, ein nie dagewesenes Instrument zur Verbesserung des Verbraucherschutzes als erste Rechtsanwälte bundesweit einsetzen zu dürfen und danken dem vzbv außerordentlich für sein Vertrauen in unsere Kompetenz und Erfahrung".

Rechtsschutzversicherten Geschädigten empfehlen die Rechtsanwälte weiterhin, Einzelklagen zu erheben, da hier kein Kostenrisiko besteht und die Chancen auf schnellen Schadensersatz sehr gut sind. Immer mehr Gerichte urteilen zugunsten der Geschädigten, weshalb sich diese die letzte Chance bis Ende 2018 nicht entgehen lassen sollten.

Pressekontakt: Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll Email: presseanfragen@russ-litigation.de Telefon: 0163/6707425

Original-Content von: R|U|S|S Litigation Rechtanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell

RP Digital ist weder für den Inhalt der Anzeigen noch für ggf. angebotene Produkte verantwortlich.