ANZEIGE Sensationsurteil Audi AG Landgericht Ingolstadt verurteilt die Audi AG wegen Verstoßes gegen EU-Recht zu Schadensersatz, gute Aussichten auch bei Audi A7 und A6

Lahr (ots) · In einem von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren gegen die Audi AG vor dem Landgericht Ingolstadt, 42 O 1199/17 hat das Gericht die Audi AG dazu verurteilt, ein manipuliertes Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzunehmen.

Dem Kläger steht gegen die Audi AG ein Schadensersatzanspruch zu, der aus dem EU-Recht (Typengenehmigungsrecht) folgt. Das Landgericht Ingolstadt findet deutliche Worte und eröffnet den Weg für alle Geschädigten, die einen manipulierten Audi erworben haben, Schadensersatz verlangen zu können.

Das Landgericht Ingolstadt sieht einen Anspruch gegen die Audi AG aus §§ 823 Abs. 2 BGB iVm. §§ 6 Abs. 1, 27 EG-FGV. Die Audi AG habe durch die Manipulation des Fahrzeugs und die Veräußerung an den Kläger ein Fahrzeug in den Verkehr gebracht ohne gültige EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Nach Ansicht des Landgerichts Ingolstadt handelt es sich bei den Vorschriften zur Typenzulassung um drittschützende Vorschriften. Das Gericht ist davon überzeugt, dass die verwendete EG-Übereinstimmungsbescheinigung unrichtig ist, weshalb die Audi AG schuldhaft gegen § 27 EG-FGV verstoßen habe. Danach dürfen Fahrzeuge nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie über eine gültige EG-Übereinstimmungsbescheinigung verfügen. Nach Ansicht des Gerichts war dies nicht der Fall. Das Gericht geht sogar so weit, dass es nicht nur die Unrichtigkeit, sondern sogar die Ungültigkeit der EG-Übereinstimmungsbescheinigung sieht. Durch die Verwendung der illegalen Abschalteinrichtung sei die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ungültig. Das Landgericht begründet seine Ansicht ausführlich und zutreffend damit, dass die Typengenehmigung durch falsche Angaben erschlichen worden sei. Deshalb steht dem Kläger ein Schadensersatzanspruch gegen die Audi AG zu. Er kann die Rückabwicklung des geschlossenen Kaufvertrages verlangen. Er erhält seinen Kaufpreis zurück und muss sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt, teilt mit: "Es handelt sich um ein bahnbrechendes Urteil. Damit können alle Geschädigten, egal ob es sich um ein 2 l oder ein 3 l Fahrzeug handelt, die Rückabwicklung bzw. Schadensersatz von der Audi AG verlangen. Für Klagen gegen die Audi AG ist das Heimatgericht, das Landgericht Ingolstadt unter anderem zuständig. Im Hinblick auf die erst kürzlich zurückgerufenen Modelle A6 und A7 ist den Geschädigten dringend zu raten, eine Klage einzureichen anstatt das Software Update aufspielen zu lassen. Die Chancen zu gewinnen, sind sehr hoch."

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 7.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer führen in einer Spezialgesellschaft die erste Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Pressekontakt: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0 Fax: 07821 / 92 37 68 - 889 Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425 kanzlei@dr-stoll-kollegen.de https://www.dr-stoll-kollegen.de/ https://www.vw-schaden.de/

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