ANZEIGE Sichere Tipps per WestLotto-Karte Gutscheinaktion für Neukunden

Ihre strahlende Farbe macht die WestLotto-Karte zu einem echten Goldstück. Noch wertvoller sind allerdings die zahlreichen Leistungen, die sich hinter ihr verbergen. Bis zum 26. Februar haben alle Neukunden, die sich für die kostenfreie Kundenkarte anmelden, die Chance auf einen der limitierten 5-Euro-Gutscheine.

Nicht nur ihre strahlende Farbe, sondern auch ihre Vorteile machen die kostenfreie WestLotto-Karte zu einem echten Goldstück. Wer sich bis zum 26. Februar für die Kundenkarte anmeldet, hat außerdem die Chance auf einen der limitierten 5-Euro-Gutscheine.

Nicht nur ihre strahlende Farbe, sondern auch ihre Vorteile machen die kostenfreie WestLotto-Karte zu einem echten Goldstück. Wer sich bis zum 26. Februar für die Kundenkarte anmeldet, hat außerdem die Chance auf einen der limitierten 5-Euro-Gutscheine.

Foto: Schlag und Roy GmbH
  • Die Auszahlung kann gesperrt werden, wenn die Spielquittung verloren wurde;
  • Wer mehr als 20.000 Euro gewonnen hat, bekommt automatisch eine schriftliche Benachrichtigung;
  • Wer mit der Karte spielt, erhält alle Spielquittungen personalisiert mit seinem Namen;
  • Glückszahlen für bis zu sechs Tipps lassen sich auf ihr speichern;
  • Alle hinterlegten Daten und die persönliche Spielhistorie können im Online-Kundenkonto auf westlotto.de nachvollzogen werden;

Karteninhaber werden – so geht‘s

  • Vor Ort in der Annahmestelle: Über die Plakate zur Aktion mit dem Smartphone ein QR-Code einscannen und die WestLotto-Karte vorbereiten. Zum Schluss wird ein Barcode erzeugt, der am Terminal nur noch eingelesen werden muss;
  • Die Bestellung direkt online absenden unter westlotto.de;
  • Das Formular online ausfüllen, ausdrucken und in einer Annahmestelle abgeben;
  • Oder: Via Smartphone oder Tablet den Bestellauftrag ausfüllen, anschließend das PDF downloaden und dann in einer WestLotto-Annahmestelle scannen lassen.
RP Digital ist weder für den Inhalt der Anzeigen noch für ggf. angebotene Produkte verantwortlich.