Fotos Acht Fragen und Antworten zum Wechsel des Stromanbieters
Strom wird immer teurer. Gerade erst haben viele Versorger ihre Preise noch einmal kräftig nach oben geschraubt. Höchste Zeit also, den Anbieter zu wechseln. Hier erfahren Sie, wie es geht.
Jeder, der Kunde eines Stromversorgers ist, kann wechseln. Im Gegensatz zum Gas, wo die Versorgung oft zentral durch den Vermieter geregelt ist, können beim Strom die meisten Mieter ihren Anbieter auch selbst auswählen.
Anhand der letzten Stromabrechnungen kann man seinen voraussichtlichen Verbrauch berechnen. Anschließend sollte man die Angebote verschiedener Anbieter vergleichen. Wichtig: Alle Bestandteile, also Arbeits- und Grundpreis sowie Steuern und Abgaben, sollten mit im Preis enthalten seien. Hilfreich sind Stromtarifrechner im Internet. Oft ist ein Anbieterwechsel gar nicht nötig: Viele Stadtwerke bieten Sonderverträge an, die deutlich günstiger sind als der Standardtarif.
Die Kündigungsfrist sollte nicht länger als ein Monat betragen, rät die Verbraucherzentrale NRW. Auch sollten Kunden sich nicht zu lange binden. „Der Vertrag sollte höchstens ein Jahr laufen“, sagt Jürgen Schröder. Sonst ist man an den Vertrag geknebelt, wenn die Preise am Markt nach unten gehen.
Der günstigste Tarif ist nicht automatisch der beste, warnt Schröder. Paketpreise mit einer festen Abnahmemenge scheinen auf den ersten Blick sehr preiswert zu sein. Verbraucht man weniger, wird aber trotzdem der volle Betrag fällig. Braucht man mehr Strom, gibt’s den oft nur zu schlechteren Konditionen. Auch bei Angeboten mit Vorkasse sollten Verbraucher vorsichtig sein. Geht der Anbieter insolvent, ist das Geld futsch.
Die Unterschrift unter den neuen Vertrag genügt. Alles weitere erledigt der neue Versorger: Er kündigt den Vertrag beim bisherigen Versorger und regelt die nötigen Formalitäten.
Der Strom fließt in jedem Fall weiter. Stellt der Anbieter den Betrieb ein, springt der lokale Versorger für maximal drei Monate ein. In dieser Zeit können Kunden mit einem anderen Anbieter einen neuen Vertrag abschließen. Wichtig: Sobald das insolvente Unternehmen nicht mehr liefert, sollten Verbraucher die Einzugsermächtigung zurückziehen.
Liefert der bisherige Versorger auch am neuen Wohnort, reicht eine kurze Mitteilung. Ist das nicht der Fall, muss der alte Vertrag gekündigt werden. Wichtig: Kündigungsfristen beachten. Wer nicht automatisch beim Grundversorger landen will, muss rechtzeitig einen Vertrag bei einem anderen Stromanbieter abschließen. Denn schon durch das Einschalten des Lichtschalters entsteht ein Vertragsverhältnis.
Natürlich. Die Rückkehr ist ein Wechsel wie jeder andere auch. Nur die Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten beim aktuellen Versorger müssen eingehalten werden.