Wermelskirchen Wiedenhoff darf die Wupsi-Linien nicht übernehmen

Wermelskirchen · In Leverkusen wollte das private Busunternehmen Wiedenhoff aus Witzhelden der Stadt-Tochter Wupsi den ÖPNV abjagen - es wäre der erste Fall dieser Art in NRW gewesen. Doch dem hat die Bezirksregierung Köln gestern eine Absage erteilt.

 Wiedenhoff wird nicht in Leverkusen und im Grenzbereich den Lienverkehr übernehmen dürfen.

Wiedenhoff wird nicht in Leverkusen und im Grenzbereich den Lienverkehr übernehmen dürfen.

Foto: Miserius Uwe

Sie wies den eigenwirtschaftlichen Antrag auf Genehmigung der Linienverkehre zurück. Begründung: Eine Genehmigung könne nur erteilt werden, "wenn die Beförderung der Fahrgäste im ÖPNV dauerhaft gewährleistet ist. Da dies nach dem Ergebnis eines unabhängigen Gutachtens nicht sichergestellt ist, musste die Bezirksregierung Köln den Antrag ablehnen", heißt es von Seiten der Kölner Behörde.

Bei dem Auftrag geht es um insgesamt 9,3 Millionen Jahresfahrplankilometer im regulären Linienverkehr. Hinzu kommen zusätzliche Wagen für Schülerverkehr sowie Fußballverkehr zur BayArena und zurück.

Bei der Wupsi löste die Nachricht gestern Jubel aus: ""Wir freuen uns über die Entscheidung und sehen uns in unserer Einschätzung bestätigt, dass ein Verkehr in der Qualität und Größenordnung des Wupsi-Liniennetzes nicht eigenwirtschaftlich zu betreiben ist", erklärte eine Sprecherin. Busunternehmer Constantin Wiedenhoff kündigte dagegen an, in Widerspruch zu gehen. Man teile die Begründung der Bezirksregierung "in keinster Weise".

Da bislang die Wupsi das Liniennetz mit sehr hohen Defiziten betrieben hat, die mit Geldern des Rheinisch-Bergischen Kreises und der Stadt Leverkusen ausgeglichen wurden, bestehen laut Bezirksregierung Zweifel, ob das neue Verkehrsunternehmen KGW (Wiedenhoff) die Verkehrsleistungen für die Dauer von zehn Jahren eigenwirtschaftlich fahren kann. Für die Übernahme dieses Liniennetzes müssen zunächst erhebliche Investitionen vorgenommen werden - unter anderem für die Beschaffung von Bussen. Diese Bedenken wurden im Anhörungsverfahren von Seiten der Gebietskörperschaften und anderen Trägern öffentlicher Belange geteilt.

(RP)
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