Köln Gericht untersagt komplette Neuauszählung in Köln

Köln · Der Mehrheitsbeschluss des Kölner Stadtrats, alle 399 000 abgegebenen Stimmen zur Kommunalwahl vom 25. Mai 2014 noch einmal auszuzählen, ist nichtig. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln entschieden und damit der Bezirksregierung Köln Recht gegeben. Zugleich ordnete das VG aber an, dass das Ergebnis im Wahlbezirk 14 (Rodenkirchen) neu "festgestellt" werden muss. Das bedeutet de facto die Neuauszählung von 708 Stimmen. Je nach Ausgang dieser Nachprüfung könnte die SPD einen Sitz im Stadtrat verlieren - es wäre ausgerechnet das Mandat des über die Liste eingezogenen Kölner Parteichefs Jochen Ott, der im September Oberbürgermeister werden will. Derzeit entfallen 45 Ratssitze von 90 auf Rot-Grün. Nur mit der Stimme des amtierenden OB Jürgen Roters (SPD) haben beide Parteien eine hauchdünne Mehrheit.

CDU, Grüne und FDP hatten im September im Rat eine komplette Neuauszählung beschlossen. Hintergrund sind Auffälligkeiten bei der Stimmauszählung im Wahlbezirk 14. Dort sollen die auf die CDU-Bewerberin entfallenden Stimmen fälschlicherweise der SPD-Kandidatin zugeordnet worden sein. Die CDU hatte dies moniert und letztlich die Klage vor dem VG in die Wege geleitet. Das Gericht bescheinigte der Kölner Union, das Wahlergebnis im Stimmbezirk 20874 "nicht mit bloßen Vermutungen ins Blaue hinein angegriffen" zu haben. Vielmehr habe sich jetzt bei Prüfung der Briefwahlniederschrift der Verdacht verstärkt, dass bei der Auszählung im vergangenen Jahr "bedeutsame Fehler unterlaufen" und die Stimmen für CDU und SPD tatsächlich vertauscht worden sein könnten.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig; Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster ist möglich. Eine Auszählung aller 399 000 in Köln abgegebenen Stimmen zur Kommunalwahl hätte nach Schätzungen mehrere Hunderttausend Euro gekostet, weil rund 6000 Helfer ein bis zwei Tage hätten bezahlt werden müssen.

(RP)
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