Fahrgastrechte und Alternativen Was Sie zum Bahnstreik wissen müssen

Düsseldorf · Der neunte Streik der GDL bei der Deutschen Bahn betrifft Millionen Reisende, die per Intercity, Regionalexpress oder S-Bahn unterwegs sind. Das Ende des Streiks ist offen, er soll aber in jedem Fall über Pfingsten gehen.

Deutsche Bahn: Chronologie des Streiks
10 Bilder

Chronologie des Streiks der GDL

10 Bilder

Der neunte Streik im Tarifkonflikt zwischen der GDL und der Deutschen Bahn startet um 15 Uhr am Dienstag, 19. Mai im Güterverkehr und um 2 Uhr am Mittwoch, 20. Mai im Personenverkehr - Ende unbekannt. Zwei Drittel der Züge in Nordrhein-Westfallen fallen aus.

Welche Fernzüge fallen aus? Laut Bahn ist im Fernverkehr insbesondere das IC-Netz von den Streiks betroffen. Nur drei IC-Verbindungen werden überhaupt angeboten: Die Verbindungen Stuttgart-Hamburg und München-Verona werden nach Plan bedient. Die Linie Prag-Dresden fährt während des Streiks nur alle zwei Stunden.

Im ICE-Netz fahren zwölf Linien nach Plan, vier Linien werden bedient, allerdings im geringeren Takt als gewohnt. Das betrifft die Verbindungen München-Hamburg, Hamburg-Berlin, Frankfurt-Leipzig und Frankfurt-Wien.

Ob Ihr Zug fährt, erfahren Sie online in der Live-Auskunft der Deutschen Bahn. Unter den Telefonnummern 0180 6996633 und 08000 996633 bekommen Bahn-Kunden ebenfalls Informationen.

Welche Linien fallen in NRW aus? Laut Deutscher Bahn fallen folgende Regionalexpress-Linien aus:

RE 4: Aachen — Herzogenrath — Mönchengladbach — Düsseldorf — Wuppertal — Hagen — Dortmund

RE 7: Krefeld — Neuss — Köln — Solingen — Wuppertal — Hagen — Hamm — Münster — Rheine

RE 9: Aachen — EschweilerDüren — Horrem — Köln — Siegburg/Bonn — Betzdorf - Siegen

RE 11: Mönchengladbach — Krefeld — Duisburg — Essen — Dortmund — Hamm

RE 12: Köln — Gerolstein — Trier

Welche S-Bahnen fallen aus? Komplett fällt die S 2 aus, die von Dortmund über Herne nach Gelsenkirchen führt. Auch die Linie S 68, die von Wuppertal-Vohwinkel über Düsseldorf nach Langenfeld fährt, fällt während des Streiks komplett aus.

Andere Bahnen verkehren nur noch im Stundentakt, zum Beispiel:

S 1 von Dortmund über Düsseldorf nach Solingen, endet in Düsseldorf;

S 6 von Essen über Düsseldorf nach Köln;

S 5/ S 8 von Mönchengladbach nach Dortmund;

S 11 von Düsseldorf-Flughafen nach Bergisch Gladbach.

Was ist mit Privatbahnen? Der Streik richtet sich gegen die Deutsche Bahn, andere Betreiber sind nur indirekt betroffen. Abellio etwa fährt zwischen Remscheid und Solingen. Auch die Nordwestbahn, etwa auf der Strecke Düsseldorf-Kleve, ist nicht betroffen. Es kann aber auch hier Verzögerungen geben.

Was mache ich, wenn mein Zug nicht fährt? Wenn ein Zug ausfällt, kann der Reisende auf einen beliebigen Zug ausweichen. Auch ein teurerer Zug kann ohne Aufpreis genutzt werden. Dies gilt auch bei Angeboten wie dem Sparpreis-Ticket. Allerdings sind einige regionale Spezialfahrpreise, wie das Schöne-Wochenend-Ticket ausgenommen.

Werde ich entschädigt? Bei Verspätungen ab mindestens einer Stunde muss die Bahn Entschädigungen zahlen. Dann muss die Bahn 25 Prozent des Ticketpreises erstatten, bei zwei Stunden 50 Prozent. Der Aufpreis für einen ICE-Sprinter wird bereits ab einer halben Stunde Verspätung erstattet.

Für Monatstickets und andere Zeitkarten gilt: Im Nahverkehr bekommen Bahnfahrer 1,50 Euro pro verspätete Stunde (2. Klasse). Allerdings werden erst Beträge ab vier Euro ausgezahlt. Im Fernverkehr bekommen Pendler eine Pauschale von fünf Euro ab der ersten Stunde.

Man beantragt die Entschädigung mit dem Fahrgastrechte-Formular. Es wird vom Zugpersonal ausgeteilt, ist in den Servicezentren der Bahn oder unter www.bahn.de erhältlich.

Was tun bei Handy-Tickets? Wer nur ein Handy-Ticket hat, muss die Buchungsbestätigung der Bahn ausdrucken und mit dem Beschwerdeformular an die Bahn schicken.

Darf ich wegen des Bahn-Streiks zu spät zur Arbeit kommen? Nein, rein rechtlich kann der Chef sogar das Gehalt kürzen. Der Arbeitnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er pünktlich zur Arbeit erscheint.

Welche Alternativen gibt es? Per Facebook versuchen Pendler, Mitfahrgelegenheiten zu organisieren. "NRW-Pendler helfen Pendlern" heißt die Gruppe. Mitfahrportale wie BlaBlaCar.de oder mitfahrzentrale.de sowie Fernbuslinien haben Hochkonjunktur. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW will wegen des Streiks Tagesbaustellen auf Autobahnen reduzieren.

Kann das Tarifeinheitsgesetz den Bahnstreik beenden? Ja. Nach dem Gesetz, das im Sommer in Kraft treten soll, soll in einem Betrieb mit konkurrierenden Gewerkschaften für eine Berufsgruppe immer nur der Tarifvertrag gelten, der von der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern geschlossen wurde. Da in der Gewerkschaft EVG viel mehr Zugbegleiter organisiert sind als bei der GDL, wird also künftig nur noch der EVG-Tarifvertrag für die Zugbegleiter gelten. Daher wäre ein Streik der GDL für eine Vertretung der Zugbegleiter sinnlos. Anders sieht es bei der Pilotenvereinigung Cockpit oder den Klinikärzten des Marburger Bundes aus: Sie streiken für einen eigenen Tarifvertrag und werden das auch künftig tun.

Ist das Gesetz verfassungskonform? Bei einer Anhörung Anfang Mai im Bundestag unterstützte die Mehrheit der Sachverständigen den Gesetzentwurf. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sagte, es sei sogar die Pflicht des Gesetzgebers, Tarifkollisionen zu vermeiden. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum kündigte dagegen eine Verfassungsklage an, weil das Gesetz das Streikrecht einschränke.

(mar)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort