Urteil in Recklinghausen Sportschütze erschießt versehentlich einen Freund - Bewährungsstrafe

Recklinghausen · Mit einer Bewährungsstrafe ist der Prozess gegen einen Sportschützen aus Recklinghausen ausgegangen, der im Juni vergangenen Jahres versehentlich einen Freund und Nachbarn erschossen hat.

 Die Statue Justitia (Symbolbild)

Die Statue Justitia (Symbolbild)

Foto: dpa/Peter Steffen

  Der Fall sei tragisch, der Angeklagte leide darunter und habe sich durch den Schuss auch selbst verletzt,sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Recklinghausen am Mittwoch nach dem Urteil vom Vortag. Deshalb lägen 15 Monate auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung durchaus im Rahmen. Allerdings hätten sich Verteidigung wie Staatsanwaltschaft den Weg in die nächste Instanz vorbehalten.

Nach der Schilderung des Gerichts war der 58-Jährige ein erfahrener Sportschütze und in seinem Verein auch als Ausbilder tätig. Der 47-Jährige sei dagegen erst ein halbes Jahr im Verein gewesen. Der 47-Jährige habe sich - möglicherweise illegal - eine 9-Millimeter-Pistole besorgt und wollte sie dem 58-Jährigen in dessen ausgebauter Garage zeigen.

Der 58-Jährige habe falsch reagiert, als der 47-Jährige ihm plötzlich eine Pistole vorhielt, sagte der Gerichtssprecher. Er habe nicht gesagt „Lass Sie fallen“, sondern dem Jüngeren die Pistole abgenommen und sie mit beiden Händen ergriffen. Er hätte dank seiner langen Erfahrung auch sehen müssen, dass die Waffe entsichert war, sagte der Sprecher. Plötzlich habe sich ein Schuss gelöst, der durch eine Hand des 57-jährigen ging und den 47-jährigen in die Brust traf. Der 47-Jährige starb noch in der Garage. Er hinterlässt zwei Kinder in Ausbildung.

(siev/dpa)
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