Klimaschutz beim Wohnen Bundesregierung verhakt sich bei CO2-Zusatzkosten für Mieter

Berlin · Seit Anfang des Jahres gibt es eine CO2-Abgabe - nicht nur im Verkehr, sondern auch bei Gebäuden. Das verteuert die Energiekosten. Derzeit wird darüber beraten, wie sich dies zwischen Vermieter und Mieter verteilen lässt.

 Die CO 2 -Abgabe auf fossile Energien, wie etwa Braunkohle, lässt auch das Wohnen teurer werden. 

Die CO 2 -Abgabe auf fossile Energien, wie etwa Braunkohle, lässt auch das Wohnen teurer werden. 

Foto: dpa

Die Bundesregierung hat sich bei Verhandlungen über die Aufteilung von Zusatzkosten durch den neuen CO2-Preis zwischen Mietern und Vermietern verhakt. Erneute Beratungen auf Ebene der Staatssekretäre von mehreren Ministerien brachten am Freitag keinen Durchbruch. Die Verhandlungen sollen nun auf Ebene der Ministerinnen und Minister weitergeführt werden, wie Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth erklärte.

Beteiligt an den Gesprächen waren neben den SPD-geführten Ministerien für Umwelt, Finanzen und Justiz auch die unionsgeführten Ministerien für Wirtschaft und Inneres. Umstritten ist die Frage, welchen Anteil Mieter und Vermieter unter welchen Voraussetzungen an den Zusatzkosten übernehmen sollen. Seit Jahresbeginn gibt es eine CO2-Bepreisung im Verkehr sowie bei Gebäuden, dies verteuert fossile Energieträger.

Flasbarth erklärte: „Für die Höhe der Heizkosten ist im Wesentlichen die energetische Beschaffenheit eines Hauses und das eingesetzte Heizungssystem entscheidend. Deshalb ist es auch folgerichtig, dass die Vermietenden den wesentlichen Anteil des CO2-Preises auf die eingesetzte fossilen Heizenergie übernehmen müssen.“ Klimapolitik könne in der Gesellschaft nur gelingen, wenn sie gerecht sei.

Dagegen haben Wirtschafts- sowie Innenministerium nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur Vorschläge für eine Aufteilung des CO2-Preises unterbreitet, die Anreize für den Vermieter zu energiesparenden Investitionen setzen soll. Konkret soll es bei Gebäuden, die nach den heute geltenden ordnungsrechtlichen Standards gebaut werden oder gebaut worden sind, bei der vollen Umlagefähigkeit des CO2-Preises auf den Mieter bleiben. Hier habe der Vermieter schon in Klimaschutz investiert und dürfe nicht zusätzlich „bestraft“ werden, so die Argumentation.

Bei den Gebäuden, bei denen Sanierungsmöglichkeiten noch nicht voll ausgeschöpft sind, soll nach den Vorstellungen der unionsgeführten Ministerien der Vermieter einen Anteil am CO2-Preis tragen, bis hin zu einem Anteil von 50 Prozent. Eine volle Übernahme des CO2-Preises durch den Vermieter erscheint den beiden Ministerien nicht sachgerecht, da ein solcher Ansatz den Einfluss des Mieters völlig unberücksichtigt lassen würde.

(june/dpa)
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