Tipps vom Hückeswagener Versicherungsexperten Ab dem 1. März gilt bei Mofas blau statt schwarz

Hückeswagen · Wer nach dem Stichtag noch mit dem schwarzen Kennzeichen fährt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Darauf verweist der Hückeswagener Versicherungsexperte Karl-Jürgen Huhn.

 Die Mofaschilder müssen demnächst wieder blau sein.

Die Mofaschilder müssen demnächst wieder blau sein.

Foto: Joachimsmeier

Ende Februar wird wieder heftig in den Garagen und Kellern geschraubt, denn ab dem 1. März ist die Farbe der neuen Mofa-Schilder blau. „Wer dann noch mit dem alten, schwarzen Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und macht sich außerdem strafbar“, warnt der Hückeswagener Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Das neue, ein Jahr lang gültige Schild ist für etwa 50 bis 130 Euro bei den Versicherungskaufleuten zu haben. „Der Haftpflichtschutz für Zweiräder leistet bei finanziellen Ansprüchen von Geschädigten nach einem Unfall Schadensersatz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden“, erläutert Huhn. Für alle motorisierten Zwei- und Vierräder bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum sei ein Versicherungsschild zudem Vorschrift. Das gelte für Mofas und Leichtmofas, Mopeds oder auch Kleinkrafträder und sogar für Krankenrollstühle, wenn sie schneller sind als sechs km/h.

Wird ein dreirädriges Kleinkraftrad oder vierrädriges Leicht-Kfz (kein Quad) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h mit Mofa-Kennzeichen gefahren, kostet die Versicherung einen deutlichen Freizeitspaß-Zuschlag von etwa 20 bis 30 Euro pro Jahr. Auch die als Elektrokleinstfahrzeuge zugelassenen E-Scooter benötigen einen Versicherungsnachweis. Aber anders als bei Mofas wird dort kein Blechschild am Heck angeschraubt, vielmehr muss der Versicherungsnachweis in Form eines Stickers gut sichtbar hinten aufgeklebt werden. Eine weitere Besonderheit von E-Scootern ist laut Huhn, dass sie bereits ab dem 14. Lebensjahr von Jugendlichen ohne Führerschein und Helm gefahren werden dürfen. Fußgängerwege sind für die E-Scooter tabu, sie müssen Radwege oder – falls diese fehlen – die Straße benutzen.

Für die sogenannten S-Pedelecs – nicht zu verwechseln mit E‑Bikes –, die rein elektrisch ohne Muskelkraft mit Tretunterstützung bis maximal 45 km/h schnell sein können, ist ebenfalls eine gesonderte Haftpflichtversicherung und ein neues Versicherungskennzeichen notwendig. Bei der Schilderausgabe wird die Technik nicht kontrolliert. „Frisierte Fahrzeuge bleiben aber illegal“, betont Huhn. „Daher zahlt die Haftpflichtversicherung nach einem verursachten Unfall zwar den Schaden des Unfallopfers, holt sich aber später das Geld vom Verursacher zurück“. Daher lohne sich Frisieren nicht.

(büba)
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