Stadt Kempen warnt Bürger Gehwegplatten werden durch Frost zu Stolperfallen

Kempen · Die Stadt warnt vor Schäden an Gehwegen, die für Fußgänger zu gefährlichen Stolperfallen werden können. Wo erforderlich, würden betroffene Bereiche abgesperrt.

 Durch den Frost entstehen Schäden an Gehwegen, die für Fußgänger zu gefährlichen Stolperfallen werden können (Symbolbild).

Durch den Frost entstehen Schäden an Gehwegen, die für Fußgänger zu gefährlichen Stolperfallen werden können (Symbolbild).

Foto: Stadt

Durch die anhaltende Kälte sind an den Gehwegen in der Stadt vermehrt Schäden aufgetreten, die zu einer Gefahr für Fußgänger werden können. Die Stadt bittet deshalb um besondere Aufmerksamkeit. So seien Stolperkanten entstanden, die nicht immer sofort zu erkennen seien. Wo es erforderlich sei, würden die betroffenen Bereiche gesichert.

Ursache für die Stolperkanten an Gehwegplatten sei der Bodenfrost: Wasser läuft unter die Platten, kann aber nicht weiter versickern. Wird das Wasser dann wieder zu Eis, erhöht sich das Volumen. Die Platten werden nach oben gedrückt und beginnen zu wackeln. „Sobald die Temperaturen wieder dauerhaft über den Gefrierpunkt steigen, werden sich die Platten wieder an ihren ursprünglichen Platz setzen“, teilt die Stadt mit.

Nur in absoluten Ausnahmefällen müsse nachgebessert werden. Wackelnde oder hochstehende Platten seien daher zunächst kein Grund für Reparaturen. Stellten hochstehende Platten eine Gefahrenstelle für Fußgänger dar, werde der Baubetriebshof die Bereiche absichern oder entsprechend beschildern. Alle Verkehrsflächen würden nach Ende des Frostes überprüft, damit gegebenenfalls eingegriffen werden könne.

Eine Gefahr für Passanten können auch lange Eiszapfen und Schneeüberhänge sein, die sich inzwischen an vielen Gebäuden gebildet haben. Wie die Stadt mitteilt, müssen Zapfen wie auch Schneemassen entfernt werden, um Passanten zu schützen.

Der Hauseigentümer sei verpflichtet, die Gefahr zu beseitigen. Dabei verweist die Stadt auf die Ordnungsverordnung, in der es heißt: „Schneeüberhänge sowie Eiszapfen an Sachen, insbesondere Gebäuden, durch die Menschen gefährdet werden können, sind von dem Ordnungspflichtigen umgehend zu entfernen, wenn die Möglichkeit einer gefahrlosen Beseitigung besteht. Anderenfalls hat der Ordnungspflichtige eine Absperrung der gefährdeten Flächen vorzunehmen.“

(biro)
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