Dinslaken Neue Parkregeln in der Innenstadt

Dinslaken · Mit dem Bewohnerparkausweis können Dinslakener innerhalb ihrer Bewohnerparkzone an mit Parkuhren und Automaten bewirtschafteten Flächen ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung ihr Auto abstellen.

 Neue Schilder und Parkscheinautomaten wurden bereits vor einiger zeit aufgestellt. Das Foto enstand an der Lessingstraße/Ecke Roonstraße.

Neue Schilder und Parkscheinautomaten wurden bereits vor einiger zeit aufgestellt. Das Foto enstand an der Lessingstraße/Ecke Roonstraße.

Foto: mt

Einige Änderungen hält das Jahr 2021 für die Dinslakener bereit, auch beim Parken. Denn es wird ein weiteres Kapitel des Parkraumkonzeptes umgesetzt. Die Schilder wurden bereits an den Straßen in der Bewohnerparkzone 2 aufgestellt.

Die Bewirtschaftung der neuen Bewohnerparkzone soll in dieser Woche starten. 120 Stellplätze sind von den Änderungen betroffen. Bei 33 Stellplätzen muss die Parkscheibe ausgelegt werden, bei 87 ist ein Parkschein am Automaten zu ziehen.

Die neuen Regeln gelten von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr und betreffen die Mörike-, Roon-, Wall- und zum Teil die Lessingstraße. Die Hofstraße (Verbindung zwischen Wilhelm-Lantermann-Straße und Bahnstraße) wird demnach nur noch für Bewohner mit Bewohnerparkausweis offen stehen. Alle anderen dürfen dort höchstens halten und nicht parken, teilt die Stadtverwaltung mit.

Auf der Wilhelm-Lantermann-Straße im Teilstück zwischen Bahnstraße und Hans-Böckler-Straße dürfen Anwohner mit Bewohnerparkausweis unbegrenzt und kostenlos parken. Alle anderen müssen eine Parkscheibe auslegen und dürfen höchstens zwei Stunden dort parken. Ähnliches gilt für die Roonstraße, die Mörikestraße, Teile der Lessingstraße und Wallstraße. Auch hier parkt man mit Bewohnerparkausweis unbegrenzt und kostenlos, alle anderen müssen einen Parkschein ziehen und können dann für maximal vier Stunden ihr Auto dort abstellen.

Doch vor dem freien Parken gibt es natürlich einiges zu beachten: Seit dem 7. Dezember können Anwohner einen Bewohnerparkausweis im Bürgerbüro erwerben (bitte vorher telefonisch einen Termin vereinbaren). Dieser Ausweis ist nicht vorgesehen für Motorräder, Trikes, Quads, Wohnmobile, Lkw oder Leih-/Ersatzpersonenkraftwagen. Antragsteller müssen ihren Hauptwohnsitz in der entsprechenden Bewohnerparkzone haben, im Besitz eines Pkw sein und dürfen über keinen Stellplatz auf Privatgrund verfügen. Kostenlos ist dieser Ausweis nicht: 30 Euro sind für einen Jahresausweis fällig. Und ein Anspruch auf einen Stellplatz in der zugewiesenen Bewohnerparkzone oder gar vor der eigenen Haustür besteht nicht. Infos und Anträge gibt es unter www.dinslaken.de/dienstleistungen/bewohnerparken/

Des Weiteren ändert sich einiges in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2021. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin. So wird zum 1. Januar die Grundrente eingeführt, wenn gleich sich ihre Auszahlung bis ins Jahr 2022 hinziehen kann. Grundsätzlich aber heißt es – wer viele Jahre gearbeitet hat und trotzdem wenig Rente bekommt, soll einen Zuschlag zur Rente bekommen. Melden brauchen sich die Rentenbezieher nicht, sie bekommen automatisch Bescheid. Die ersten Grundrentenbescheide wird es ab Juli 2021 geben, schätzt die Deutsche Rentenversicherung. Die Zahlungen gelten natürlich rückwirkend. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt weiterhin 18,6 Prozent, die Beitragsbemessungsgrenze allerdings steigt von 6900 auf 7100 Euro in den alten Bundesländern.

Damit Menschen mit geringem Einkommen durch die CO2-Bespeisung nicht belastet werden, gibt es ab 1. Januar die sogenannte CO2-Komponente beim Wohngeld. Die zu erwartenden Mehrkosten beim Heizen sollen durch einen Zuschlag ausgeglichen werden. Dessen Höhe richtet sich nach der Haushaltsgröße und dem Einkommen des Haushaltes. Die Hartz-IV-Regelsätze steigen leicht. Ein alleinstehender Erwachsender bekommt künftig 446 Euro im Monat, also 14 Euro mehr. Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf 263 Euro. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ist mit monatlich 309 Euro ein Plus von einem Euro vorgesehen. Ab Januar steigt der staatliche Zuschuss für das erste und zweite Kind von 204 auf 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind von 210 auf 225 Euro und ab dem vierten Kind gibt es statt 235 gar 250 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird um mehr als 500 Euro auf 8388 Euro angehoben. Der Maximalbetrag beim Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen wird auf 205 Euro erhöht.

(big)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort