Ausbau der Elektromobilität Scholz will Ladestationen an Tankstellen notfalls vorschreiben

Berlin · Bis 2030 will die Bundesregierung eine Million Ladepunkte errichten. Dafür will Finanzminister Olaf Scholz Tankstellenbetreibern notfalls vorschreiben, E-Ladesäulen aufzustellen.

 E-Ladesäulen an Tankstellen könnten laut Olaf Scholz bald verpflichtend werden.

E-Ladesäulen an Tankstellen könnten laut Olaf Scholz bald verpflichtend werden.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Bundesfinanzminister Olaf Scholz will Ladestationen für Elektroautos an Tankstellen notfalls vorschreiben lassen. Der SPD-Politiker sagte in einer Videobotschaft an den Deutschen Nachhaltigkeitstag am Freitag, E-Mobilität müsse attraktiver werden, es müsse ausreichend Ladeinfrastruktur verfügbar sein.

Die Bundesregierung wolle bis 2030 eine Million Ladepunkte errichten. Das gehe nur, wenn die Zuständigen in Staat und Wirtschaft dies auch vorantreiben. „Ich setze mich zum Beispiel weiter für eine Schnellladeinfrastruktur an Tankstellen ein, nicht nur an Autobahnen, damit ein kurzer Tankstopp reicht, um lange Strecken zurückzulegen zu können. Das müssen Tankstellen- und Netzbetreiber mit unterstützen. Notfalls müssen wir die Ladestationen vorschreiben.“

Am Donnerstag hatten Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nach einem Spitzentreffen mit Wirtschaftsverbänden bekräftigt, das Ladenetz für Elektroautos solle kundenfreundlicher werden.

Vor einem Jahr hatte die Regierung einen „Masterplan Ladeinfrastruktur“ veröffentlicht. Ziel ist eine ausreichende, verlässliche und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur. Bis 2030 soll es eine Million öffentliche Ladepunkte geben, aktuell sind es nach Angaben von Wirtschaftsverbänden rund 33 000.

Im „Masterplan“ heißt es, es solle durch eine Versorgungsauflage geregelt werden, dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten werden. Dabei solle aber sichergestellt werden, dass für die Betroffenen keine „unzumutbaren“ finanziellen Belastungen entstehen. Es sollten wo nötig Übergangsregelungen sowie Ausnahme-und Befreiungsvorschriften geschaffen werden.

(sed/dpa)
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