Bluttat in Dresden Wann können Verbrecher nach Syrien abgeschoben werden?

Berlin · Der Mord von Dresden lässt Rufe nach einer Überprüfung der Lage in Syrien und dem damit zusammenhängenden Abschiebestopp laut werden. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl klagt: „Das kann ich niemandem erklären.“

Blumen und Kerzen erinnern unweit des Residenzschlosses an die Messerattacke auf zwei Touristen am 4. Oktober.

Blumen und Kerzen erinnern unweit des Residenzschlosses an die Messerattacke auf zwei Touristen am 4. Oktober.

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Nach der Bluttat von Dresden ist die Debatte über ein Ende des Abschiebestopps nach Syrien neu entbrannt. „Angesichts dieser verabscheuungswürdigen Tat, angesichts dieses Tatverdächtigen, kann ich niemandem erklären, dass selbst Verbrecher, die furchtbare Straftaten begangen haben, nicht nach Syrien abgeschoben werden können“, sagte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) unserer Redaktion. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will überprüfen lassen „ob man nicht nach Syrien in die befriedeten Gebiete abschieben kann“. Maßgeblich ist dafür eine Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes. Dieses sieht weiterhin eine „humanitäre Katastrophe“, will Details aber nicht nennen, da diese als Verschlusssache eingestuft seien.