Wegen „Beihilfe zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung“ Michael Wendler muss am 8. Dezember in Dinslaken vor Gericht

Dinslaken · Schon im Juli sollte Schlagersänger Michael Wendler in Dinslaken vor Gericht erscheinen. Der Termin wurde auf den Herbst verlegt und dann noch mal verschoben – jetzt soll’s also am 8. Dezember so weit sein. Es sei denn, das „Verschiebespiel“ geht weiter.

 Michael Wendler, hier bei der RTL-Tanzshow „Let’s Dance“.

Michael Wendler, hier bei der RTL-Tanzshow „Let’s Dance“.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Schlagersänger Michael Wendler soll am 8. Dezember, einem Dienstag, vorm Dinslakener Amtsgericht erscheinen. Es war bereits ein Prozesstermin für den 13. Oktober anberaumt worden; dann hätte der prominente Ex-Dinslakener jetzt schon in seiner früheren Heimatstadt auftauchen müssen. „Der ist aber schon im September auf Antrag verlegt worden“, erklärt die Direktorin des Dinslakener Amtsgerichts, Cornelia Flecken-Bringmann.

Michael Wendler wird wie berichtet die „Beihilfe zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung“ vorgeworfen. Seine Ex-Ehefrau Claudia Norberg soll angesichts der drohenden Insolvenz ihrer Plattenfirma CNI Records vor Jahren Rechte an musikalischen Werken auf Michael Wendler übertragen haben. Wendler war seinerzeit bei der Firma seiner Frau angestellt. Einnahmen, die aus diesen Musikrechten resultierten, sollten nach der Übertragung Michael Wendler gehören und somit beim Bankrott der Firma der Zwangsvollstreckung entzogen werden – so die Darstellung der Staatsanwaltschaft. Michael Wendler wiederum „soll Kenntnis davon gehabt haben“, ergänzt Cornelia Flecken-Bringmann.

Sowohl gegen Claudia Norberg als auch gegen Michael Wendler wurden Anfang 2019 Strafbefehle erlassen. Beide legten zunächst Einspruch dagegen ein. Während aber Claudia Norberg davon später abrückte und den Strafbefehl akzeptierte, wollte Michael Wendler es zum Prozess kommen lassen.

Der Termin für seine Hauptverhandlung ist nicht zum ersten Mal verschoben werden. Er hätte bereits im Juli vor Gericht stehen sollen, dann im Herbst. Nun also im Dezember. „Es sei denn, es wird noch mal eine Verlegung beantragt“, schränkt Cornelia Flecken-Bringmann an. Wie oft das möglich ist, dazu gibt es keine feste Regel: „Es muss der zuständige Richter entscheiden, ob Entschuldigungsgründe vorliegen.“ Abgesehen davon könnte Wendler auch immer noch den Strafbefehl akzeptieren, dann käme es gar nicht mehr zu einem Prozess.

(szf)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort