Auf Freiflächen nördlich der Untergath Startschuss für „Innovations- und Technologiecampus Krefeld“

Krefeld · Die Stadt plant unterschiedliche Nutzungen in den Bereichen Forschung, Lehre und Arbeiten: Die Pläne werden am Mittwoch, 7. Oktober, ab 18 Uhr in der Kantine der Firma Evonik Industries vorgestellt.

 In der Nähe zur Hochschule Niederrhein  soll der  „Innovations- und Technologiecampus Krefeld“ entstehen.

In der Nähe zur Hochschule Niederrhein soll der „Innovations- und Technologiecampus Krefeld“ entstehen.

Foto: Ilgner

(RP) Auf bisherigen Freiflächen nördlich der Untergath – mit guter Verkehrsanbindung, einer zentralen Lage und der Nähe zur Hochschule Niederrhein – ist zukünftig die Entwicklung des „Innovations- und Technologiecampus Krefeld“ vorgesehen. Zur Umsetzung der umfangreichen Neuplanungen bedarf es der Schaffung des entsprechenden Planrechts.

Daher hat der Rat der Stadt Krefeld am 23. Juni 2020 die Einleitung des Bebauungsplanes 840 beschlossen. Parallel wird die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes betrieben. Ziel ist die Festsetzung eines neuen Gewerbegebiets. Die Öffentlichkeit soll dabei möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden. Diese werden am Mittwoch, 7. Oktober, um 18 Uhr in der Kantine der Firma Evonik Industries, Bäkerpfad 25, durch Vertreter der Stadt Krefeld vorgestellt. Hierbei besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und weitere Anregungen zur Planung vorzubringen.

Der „Innovations- und Technologiecampus Krefeld“ soll unterschiedlichen Nutzungen aus den Bereichen Forschung, Lehre und Arbeiten offenstehen. Untergebracht werden diese in mehreren Gebäuden, die sich um zwei zentrale Cluster gruppieren. Die Cluster werden durch eine zentrale Erschließungsachse verbunden. Der Autoverkehr soll direkt in ein zentrales Parkhaus geleitet werden – die Innenbereiche zwischen den Gebäuden bleiben daher weitestgehend autofrei. Durch Anknüpfungen nach Norden und Süden für den Fuß- und Radverkehr werden zudem neue Wegebeziehungen ermöglicht. Mit weiteren verpflichtenden Vorgaben, wie einer verbindlichen Dachbegrünung für neue Gebäude, soll ein zukunftsfähiger und hochwertiger Gewerbestandort entstehen.

Für die Vorstellung der Pläne steht aufgrund der aktuellen Situation unter Beachtung der erforderlichen Mindestabstände eine feste Anzahl an Plätzen zur Verfügung, die den Besuchern am Eingang zugewiesen werden. Hierbei werden auch die persönlichen Daten zur eventuellen Nachverfolgung von Infektionsketten erfasst. Zudem ist außer am Sitzplatz das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich. Informationen zum Planverfahren des Bebauungsplans 840 und der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sind unter www.krefeld.de/bauleitplanverfahren abrufbar.

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