Klage eines Remscheiders abgewiesen Kasse muss zusätzliche OP-Kosten nicht übernehmen

Remscheid/Düsseldorf · Ein Remscheider hatte sich einer Augen-Operation unterzogen, bei der auch ein spezieller Laser zum Einsatz kam. Der Fall landete vor Gericht.

 Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Klage des Remscheiders abgewiesen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Klage des Remscheiders abgewiesen.

Foto: dpa/Arne Dedert

Kommt bei bestimmten Augenoperationen ein spezieller Laser zum Einsatz, muss laut dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ein privater Krankenversicherer nicht in jedem Fall für die höheren Kosten aufkommen.

Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes jetzt in einem Berufungsverfahren entschieden und damit die Klage eine 76 Jahre alten Mannes aus Remscheid auf Übernahme der kompletten Kosten durch die Kasse abgewiesen, wie das OLG am Donnerstag mitteilte.

Zum Hintergrund: Der Remscheider hatte an Grauem Star gelitten und sich deshalb in Köln einer Operation unterzogen, bei der außer dem Skalpell auch ein spezieller Laser zum Einsatz kam. Dafür machten die Ärzte allerdings zusätzliche Kosten in Höhe von 2200 Euro geltend.

Die private Krankenkasse des Versicherten muss diese Kosten nach Ansicht des Oberlandesgerichts nicht vollständig tragen. Eine solche Operation dürfe nur wie diejenige mittels Skalpell und mit dem in der Gebührenordnung vorgesehenen geringen Zuschlag für einen Lasereinsatz abgerechnet werden, hieß es.

Zudem sei der Einsatz des Lasers „keine selbstständige ärztliche Leistung“, sondern diene lediglich dazu, die bewährte und gebührenrechtlich erfasste Operationstechnik zu optimieren. Das Urteil ist rechtskräftig.

(epd)
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