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Eilverfahren in Münster Gericht gibt Wursthersteller Recht - kein Zwang zum Corona-Test

Münster · Das Land darf wegen der Corona-Pandemie beim Infektionsschutz nicht alle Betriebe in der Fleischindustrie gleich behandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren entschieden und am Freitag mitgeteilt.

 Einer Frau wird mit einem langen Wattestäbchen ein Abstrich genommen. (Symbolfoto)

Einer Frau wird mit einem langen Wattestäbchen ein Abstrich genommen. (Symbolfoto)

Foto: Foto: GettyImages/Rhein-Kreis Neuss

Ein Wursthersteller aus dem Kreis Warendorf hatte sich gegen eine Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt. Wie alle Unternehmen in der Fleischwirtschaft mit mehr als 100 Beschäftigten sollte die Firma seit dem 20. Juli 2020 grundsätzlich seine Mitarbeiter mindestens zweimal Mal pro Woche auf eigene Kosten auf das Coronavirus testen. Dies sei im Fall des Wurstherstellers aber nicht erforderlich, entschied das Gericht (Az.: 5 L 596/20, Beschluss vom 6. August 2020).

Der Betrieb dürfe nicht - zumindest nicht ohne nähere Begründung - mit Schlachthöfen und Zerlegebetrieben gleichgestellt werden. Vom Land sei nicht vorgebracht worden, warum die Gefahrenlage in der Fleischindustrie auf den Betrieb im Kreis Warendorf zutreffe. Eine generalisierende Anordnung steht nach Überzeugung der Verwaltungsrichter dazu im Widerspruch. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt werden.

(chal/dpa)
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