Gesetzentwurf im Kabinett Familien sollen Elterngeld digital beantragen können

Berlin · Weniger Anträge, weniger Papierberge: Ein neues Gesetz soll es Familien ermöglichen, staatliche Leistungen einfacher und bequemer online zu beantragen. Sie müssen jedoch einwilligen, dass die Behörden Daten austauschen dürfen.

 Bis spätestens 2022 sollen alle Eltern von der Regelung profitieren können.

Bis spätestens 2022 sollen alle Eltern von der Regelung profitieren können.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Staatliche Leistungen für Familien wie das Elterngeld sollen künftig einfacher und gebündelt mit anderen Leistungen online beantragt werden können. Das ist Ziel eines Gesetzes des Innen- und des Familienministeriums, das an diesem Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden soll. „Die letzten Wochen haben uns deutlich gezeigt, wie wichtig digitale Angebote in allen Lebensbereichen sind“, sagte Familienministerin Franziska Giffey (SPD). Mit dem „Digitale-Familienleistungen-Gesetz“ will die Bundesregierung erreichen, dass in Zukunft Familien leichter durch den Antragsberg kommen, Anträge gebündelt, vereinfacht und bequem vom eigenen Computer oder Smartphone aus erledigen können. „Für frischgebackene Eltern heißt das, dass sie die wichtigen Dokumente und Leistungen zur Geburt für sich und ihre Kinder in einem digitalen Antrag beantragen können“, sagte Giffey. Dadurch würden die förmliche Namensfestlegung, die Geburtsanzeige sowie die Beantragung von Kindergeld und Elterngeld zusammengeführt und online um Vieles leichter. Eltern müssten nicht mehr etliche Nachweise an verschiedene Stellen bringen. Um das zu ermöglichen, sollen die Behörden viele der notwendigen Daten und Informationen untereinander austauschen dürfen – wenn die Eltern zustimmen. „So gewinnen Eltern, Verwaltung und die Wirtschaft mehr Zeit“, sagte Giffey. Spätestens 2022 sollen bundesweit alle Eltern davon profitieren können.

(jd)
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