Auswirkungen von Kurzarbeit Giffey will Elterngeld-Regeln ändern

Berlin · Die Ministerin will verhindern, dass Eltern in der Corona-Krise Einbußen haben.

 Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will Eltern und werdende Eltern finanziell absichern.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will Eltern und werdende Eltern finanziell absichern.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Tausende Eltern sind wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit oder können nicht in Elternzeit gehen, weil sie einem systemrelevanten Beruf nachgehen. Das kann direkte Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes haben. Um möglichst alle Gruppen vor Einbußen zu schützen, will Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) die Regeln für den Bezug der staatlichen Leistung ändern.

Elterngeld bekommen Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des Kindes zunächst nicht oder weniger arbeiten wollen. Mindestens 300 und maximal 1800 Euro sind möglich, je nach Netto-Einkommen vor der Geburt des Kindes. Wenn sich beide Eltern an der Betreuung beteiligen, wird das Elterngeld höchstens 14 Monate lang gezahlt. Mit dem sogenannten Elterngeld plus kann die Zahlungsdauer noch gestreckt werden, die monatlichen Beträge fallen dann geringer aus.

Giffey ist im Gespräch mit den Ländern, um ohne eine Gesetzesänderung schnell Unterstützung zu bieten. Dabei stehen drei Szenarien im Fokus: „Wer in einem systemrelevanten Beruf arbeitet und deswegen nicht wie geplant Elternzeit nehmen kann, soll seinen Anspruch nicht verlieren, sondern auf einen späteren Zeitpunkt schieben können, wenn die Situation gemeistert ist“, sagte Giffey in dieser Woche unserer Redaktion. Hintergrund ist, dass Eltern eigentlich nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes Elterngeld erhalten können.

Zweitens geht es um werdende Eltern: „Schwangeren, die aufgrund der aktuellen Situation Einkommenseinbußen haben, zum Beispiel weil sie in Kurzarbeit geschickt werden, sollen dadurch keine Nachteile bei der Berechnung des Elterngeldes entstehen“, sagte Giffey. „Deswegen wollen wir mit den Ländern erreichen, dass Monate mit Einkommensverlusten bei der Berechnung ausgeklammert werden.“ Üblicherweise wird das Elterngeld anhand der zwölf Monate vor Geburt des Kindes berechnet. Sind wegen der Corona-Krise Monate mit Kurzarbeit dabei, wäre der Anspruch nach bisherigen Regeln geringer.

Die dritte Fallkonstellation betrifft Elternpaare in Teilzeit, die wegen der Corona-Krise nun mehr arbeiten müssen. „Wenn beide Elternteile in Teilzeit gehen und maximal 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten, bekommen sie einen Partnerschaftsbonus beim Elterngeld“, so Giffey. „Dieser soll kurzfristig in der geplanten Höhe erhalten bleiben, auch wenn Eltern die Teilzeit wegen der aktuellen Situation jetzt nicht mehr einhalten können.“ Man wolle diese drei Dinge mit den Ländern in einer untergesetzlichen Vereinbarung regeln, sagte die Ministerin. „Dazu laufen gerade die Abstimmungen.“

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