Kriminelle versenden Briefe Polizei warnt vor neuer Betrugsmasche im Kreis Kleve

Kleve · Es ist eine neue Betrugsmasche: Kriminelle versenden Briefe, mit der Aufforderung, wegen Urheberrechtsverletzungen Strafen zu zahlen. Die Schreiben stammen angeblich von Anwaltskanzleien. Polizei warnt davor, Beträge zu überweisen.

 Mit dem Briefträger kommt der Schock: In Schreiben, die vermeintlich von einer Kanzlei stammen, fordern Betrüger Strafgelder wegen Urheberrechtsverletzungen.

Mit dem Briefträger kommt der Schock: In Schreiben, die vermeintlich von einer Kanzlei stammen, fordern Betrüger Strafgelder wegen Urheberrechtsverletzungen.

Foto: Markus van Offern (mvo)

Nachdem Sabrina Berger (55)* den Brief gelesen hatte, veränderte sich ihr Gesichtsausdruck von unbekümmert zu versteinert. In dem Schreiben wurde sie aufgefordert, 1141,21 Euro Strafe zu zahlen. Das Papier stammte von einer Anwaltskanzlei aus Frankfurt und sah echt aus. Grund für den geforderten Geldbetrag waren mehrere Verstöße gegen das Urheberrecht.

„Wir sollten geschützte Filme und TV-Serien aus dem Internet heruntergeladen haben. Da waren die genauen Tage und Uhrzeiten angegeben“, sagt die Kleverin. Das Haus der Bergers ist durch Freunde und Freundinnen der Kinder stets gut besucht. Die Mehrzahl loggt sich über das WLAN-Netz der Familie ein. Erste Vermutung der 55-Jährigen war, ein Gast habe sich versehentlich geschützte Produktionen aus dem Netz aufs Handy kopiert.

Was dem Fall ein Stück weit Authentizität verleiht, ist der Briefkopf. In dem ist eine Anwaltskanzlei angegeben, die es gibt. Diese hat ihren Sitz in Frankfurt. Die Kanzlei gibt an, die Firma Warner Bros. GmbH zu vertreten. Es seien bei den Bergers „urheberrechtlich geschützte Filmwerke und/oder Serien TV-Serien“ von Warner Bros. heruntergeladen worden. Ebenfalls kümmerten sich die Anwälte um die Wahrung der Musikaufnahmen aus dem Hause der Film- und Fernsehgesellschaft. Dumm nur, dass Warner Bros. sich schon 2004 von seiner Musiksparte getrennt hat.

In dem dreiseitigen Schreiben wird mit etlichen Paragrafen herumgeschmissen, was am Ende zu der Schadenssumme von 1141,21 Euro führt. Doch wird die Möglichkeit angeboten, sich außergerichtlich zu einigen und dafür die Strafzahlung erheblich zu senken. Dafür müssten 293,95 Euro innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Abmahnung auf ein Konto überwiesen sein. Mitgeliefert wurde ein ausgefüllter Überweisungsträger. Unterzeichnet war die Abmahnung von einem Rechtsanwalt namens Markus Egorov.

Nachdem sich der Puls von Sabrina Berger wieder in gewohnten Bahnen bewegte, las sie sich den Brief genauer durch. Sie erkannte an mehreren Stellen, dass er unmöglich von einem seriösen Rechtsanwaltsbüro stammen konnte. Formfehler, Steuernummer nicht angegeben, Anreden kleingeschrieben, schon in der dritten Zeile heißt es „in vorbezeichnender Angelegenheit“ und nicht wie es richtig wäre in „vorbezeichneter Angelegenheit“. Auch sollten die Urheberrechtsverletzungen bereits mehr als zwei Jahre zurückliegen. Trotzdem hat die 55-Jährige den Brief nicht im Altpapier entsorgt, sondern erstattete Anzeige.

Eine gute Entscheidung, denn der Klever Polizei ist diese Masche bislang noch nicht bekannt. Polizeisprecher Ingo Schwankweiler sagt: „In dem Fall handelt es sich definitiv um eine Straftat. Wenn die Zahlung geleistet wird, ist der Tat vollendet. Wenn die Frau nicht zahlt, bleibt es dennoch bei einem Betrugsversuch, aber auch der ist schon strafbar. Wir haben hier ein Verfahren.“ Mittlerweile ist es in Kleve nicht bei dem einen Fall geblieben. So hat sich aktuell eine weitere Person mit einem ähnlichen Schreiben bei der Wache gemeldet.

Die Kriminalpolizei steht in Kontakt mit der Kanzlei, die der vermeintliche Urheber des Schreibens ist. Der Vorfall war den Juristen nicht bekannt. Sie haben jetzt ebenfalls Anzeige erstattet (*Name wurde von der Redaktion geändert).

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