Kampf um bezahlbare Wohnungen Düsseldorfer Wohnraum-Bündnis protestiert gegen AirBnB

Düsseldorf · Die geplante Zweckentfremdungssatzung soll verhindern, dass viele Wohnungen gewerblich als Ferien-Appartements genutzt werden. Das Aktionsbündnis für bezahlbares Wohnen kritisiert eine Passage. Jetzt wurde vor einem betroffenen Haus protestiert.

 Die Internet-Plattform Airbnb ist bei Touristen beliebt. Das Unternehmen spricht von 3000 Anbietern für Wohnungen in Düsseldorf.

Die Internet-Plattform Airbnb ist bei Touristen beliebt. Das Unternehmen spricht von 3000 Anbietern für Wohnungen in Düsseldorf.

Foto: Andreas Endermann

Das Aktionsbündnis für bezahlbaren Wohnraum Düsseldorf hat am Donnerstag gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen demonstriert. Die Organisatoren der Proteste luden vor ein Eckhaus in Oberbilk, in dem nach ihren Angaben ein Drittel der Wohnungen rein gewerblich über Portale wie AirBnB als Ferienwohnungen angeboten werden. Einige Klingelschilder sind mit klangvollen Appartementnamen wie „Skyline“ versehen, die Mieten liegen theoretisch bei bis zu 15.000 Euro – bei einer Vermietung über den ganzen Monat.

„Diese Wohnungen stehen den Düsseldorfern momentan nicht zur Verfügung“, sagte Johannes Dörrenbächer vom Aktionsbündnis. Die Zweckentfremdungssatzung, die im Stadtrat noch in diesem Monat beschlossen werden soll, sei wichtig – er befürchte aber, sie könne in diesem Punkt zu kurz greifen: „Nach dem jetzigen Entwurf würde sie nicht für Wohnungen gelten, die bereits zweckentfremdet sind.“

Der Stadtrat will in seiner Sitzung am 29. August über eine lange geforderte Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum abstimmen. Sie soll verhindern, dass Wohnungen für andere Zwecke als zum (dauerhaften) Wohnen genutzt werden. „Das Stadtgebiet (...) ist ein Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf“, heißt es in dem Entwurf: „Freifinanzierter Wohnraum darf in Düsseldorf ohne Genehmigung nicht anderen als Wohnzwecken zugeführt werden oder leerstehen.“

Das Aktionsbündnis stößt sich daran, dass es eine Ausnahme für Fälle geben soll, in denen der Raum schon vor Inkrafttreten der Satzung anderen Zwecken diente. Im Entwurf heißt es: „Gewerblich genutzte Räume dürfen auch bei einem Nutzerwechsel weiterhin gewerblich genutzt bleiben.“ Werde das so beschlossen, sagt Dörrenbächer, blieben zahlreiche Wohnungen weiter dem engen Wohnungsmarkt entzogen.

Dem widersprach FDP-Fraktionschef Manfred Neuenhaus auf Nachfrage und betonte, die Ausnahme beziehe sich nur auf Nutzer, die in einer Wohnung ein Gewerbe eingerichtet haben: „AirBnB fällt nicht unter diesen Schutz.“ Dies könne man möglicherweise in einem entsprechenden Passus klarstellen. Der gewerblichen Vermietung über solche Portale wolle man mit der Satzung jedenfalls ebenso entgegenwirken wie der Praxis, Wohnungen bewusst über längere Zeit leerstehen zu lassen, um sie später teurer zu vermieten. „Eigentum ist natürlich zu schützen – aber es verpflichtet auch“, sagt Neuenhaus. Auch SPD-Fraktions-Geschäftsführer Hans Ulrich Wessel sagte, man könne sich im Hinblick auf die kritisierte Passage noch eine zusätzliche Klarstellung vorstellen.

Wie emotional das Thema ist, war bei dem Protest am Donnerstag zu spüren. So berichtete Organisator Dörrenbächer, er habe eigentlich eines der betroffenen Ferien-Appartements für drei Tage gemietet; dort sollte der Protest ursprünglich stattfinden. Die Vermieter hätten dies aber herausgefunden, ihm Hausverbot erteilt und ihn schließlich dazu aufgefordert, die Schlüssel sofort zurückzugeben. Zudem seien die Schlösser für die Wohnung ausgetauscht worden. Er kritisierte, auch die anderen Hausbewohner seien unglücklich über die aktuelle Situation mit den ständig wechselnden Nachbarn: „Vor zwei Jahren war das noch ein ganz normales Mietshaus.“

Am Rande der Demonstration entbrannten auch Diskussionen mit Zuschauern, die sich ebenfalls als Vermieter von Ferienwohnungen vorstellten und Kritik an dem Konzept zurückwiesen: „Ich hatte vorher Ärger mit Mietnomaden, das hat die Stadt nicht interessiert“, sagte einer.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Nordrhein und mehrere Mietervereine im Rheinland haben AirBnB unterdessen aufgefordert, die Zahl der durch die Online-Plattform vermieteten Ferienwohnungen in NRW offenzulegen. Sie reagierten damit auf die Ergebnisse einer Untersuchung, nach der allein in Berlin, Hamburg, München und Dortmund zusammen fast 50.000 Unterkünfte privat als Ferienwohnung vermietet werden, rund die Hälfte davon an mehr als 60 Nächten im Jahrt.

 Das Bündis protestierte in Oberbilk dagegen, dass Wohnraum teuer an Feriengäste vermietet wird.

Das Bündis protestierte in Oberbilk dagegen, dass Wohnraum teuer an Feriengäste vermietet wird.

Foto: Nicole Lange

„Da im bundesdeutschen Durchschnitt fast zwei Personen in jedem Haushalt leben, heißt das, dass in den vier untersuchten Städten mindestens 12.500 Menschen alleine wegen AirBnB kein Zuhause finden können.“ Gleichzeitig fehlten umgekehrt den Hoteliers rund 750.000 Übernachtungen. Die Mietervereine von Aachen, Bonn, Köln und Düsseldorf wollen, dass AirBnB die Vermittlungszahlen für ihre Städte offenlegt.

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