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EuGH-Urteil Laufzeitverlängerung für Doel-Atomreaktoren verstößt gegen EU-Recht

Luxemburg · Belgien hat mit der Laufzeitverlängerung der Atomreaktoren Doel 1 und Doel 2 gegen EU-Recht verstoßen. Die Behörden hätten die Genehmigung nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erteilen dürfen, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

 Das Atomkraftwerk Doel.

Das Atomkraftwerk Doel.

Foto: dpa/Oliver Berg

Die Reaktoren dürften vorübergehend aber weiter betrieben werden, falls dies notwendig sei, um die Stromversorgung aufrechtzuerhalten.

Belgien hatte 2003 den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie bis 2025 beschlossen. Die Reaktoren 1 und 2 im Kraftwerk Doel nördlich von Antwerpen an der niederländischen Grenze sollten 2015 abgeschaltet werden. 2015 beschloss die Regierung jedoch eine Laufzeitverlängerung um zehn Jahre.

Die Regierung verpflichtete die Betreiberfirma Electrabel, 700 Millionen Euro in die Modernisierung der Meiler zu investieren. Eine UVP, die laut EU-Recht für bestimmte Großprojekte vorgeschrieben ist, wurde nicht angeordnet. Belgische Umweltorganisationen zogen dagegen vor Gericht. Das belgische Verfassungsgericht wandte sich an den EuGH.

Dieser urteilte nun, dass die Auswirkungen auf die Umwelt nachträglich untersucht werden müssten. Da das Atomkraftwerk an der belgisch-niederländischen Grenze liegt, müsse eine grenzüberschreitende Prüfung erfolgen.

Falls durch eine Abschaltung eine Unterbrechung der Stromversorgung drohe, dürften die Reaktoren in Betrieb bleiben. Dies gelte aber nur so lange bis das Ergebnis der UVP vorliege, entschied der EuGH.

In Belgien gibt es sieben Atomreaktoren - vier im Kraftwerk Doel und drei in Tihange. Sie sind alle zwischen 30 und 40 Jahre alt und liegen nahe der Grenze. Doel 3 und Tihange 2 weisen Risse auf, weshalb sie von den Nachbarländern Niederlande, Luxemburg und Deutschland als gefährlich eingestuft werden.

(mja/AFP)
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