Vorwurf der Vetternwirtschaft Anwälte geben Schulministerin recht

Düsseldorf  · Die Auftragsvergabe ohne Ausschreibung sei nicht zu beanstanden, sagen die Juristen.

 Ministerin Yvonne Gebauer (FDP) mit Schulkindern im Digitalbus. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Ministerin Yvonne Gebauer (FDP) mit Schulkindern im Digitalbus. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Im Fall der umstrittenen Auftragsvergabe an eine FDP-Parteispenderin haben Juristen NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) den Rücken gestärkt. „Wir sind überzeugt davon, dass das Verfahren den gesetzlichen Vorschriften entspricht“, sagte Achim Meier, Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, die das Ministerium beraten hatte. Den Anwälten sei zwar nicht bekannt gewesen, dass die Auftragnehmerin zuvor für die FDP gespendet hatte. Die Spende sei aber kein Grund, ihr den Auftrag nicht zu erteilen. „Alles andere verstößt gegen gesetzliche Diskriminierungsverbote“, sagte Meier unserer Redaktion.

Die Opposition wirft der Ministerin vor, der Firma einer Parteispenderin ohne Ausschreibung einen Auftrag für einen Digitalbus zugeschanzt zu haben, der Grundschulen in NRW anfährt. Im Landtag kritisierte der schulpolitische Sprecher Jochen Ott (SPD) am Mittwoch: „Einschließlich der absehbaren Folgeaufträge wurde der Schwellenwert von 750.000 Euro überschritten, ab dem eine Ausschreibung erforderlich ist.“ Schulstaatssekretär Mathias Richter widersprach: „Sobald die Markterkundung keinen Wettbewerber ergibt, spielt der Schwellenwert keine Rolle mehr.“ So äußerten sich auch die Anwälte: „Der Schwellenwert ist nur sekundär relevant.“ Zudem könne die Landesregierung den Digitalbus-Vertrag jederzeit kündigen, falls ein neuer Wettbewerber auftauche, ergänzte Luther-Vergaberechtsexperte Martin Steuber. Ministerin Gebauer versicherte im Landtag: „Wir haben uns an Recht und Gesetz gehalten.“

Ott hingegen betonte, dass bei Aufträgen an Parteispender besondere Sensibilität angezeigt sei. Er forderte, neben der bereits veröffentlichten Endfassung eines ministeriumsinternen Aktenvermerks auch die vier vorherigen Fassungen öffentlich zu machen. Nur so sei zu beurteilen, ob etwa Druck ausgeübt worden sei. Dieser Forderung erteilte Gebauer eine Absage. „Wir würden damit einen Präzedenzfall schaffen, der Regierungshandeln in Zukunft deutlich erschweren würde“, sagte sie unserer Redaktion.

(kib)
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