Ermittlungsverfahren eingeleitet Vietnamese arbeitet illegal im Sushi-Restaurant

Krefeld · 32 Beamte des Zolls in Krefeld überprüften in 35 Gaststätten die Beschäftigungsverhältnisse von 140 Arbeitnehmern.

 32 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld  haben im Rahmen einer erneuten Schwerpunktprüfung Gastronomiebetriebe überprüft.

32 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld  haben im Rahmen einer erneuten Schwerpunktprüfung Gastronomiebetriebe überprüft.

Foto: Zoll Krefeld

Das Hauptzollamt Krefeld hat im Rahmen einer erneuten Schwerpunktprüfung Gastronomiebetriebe im gesamten Hauptzollamtsbezirk kontrolliert. 32 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüften dabei in 35 Gaststätten die Beschäftigungsverhältnisse von fast 140 Arbeitnehmern. Eine erste Bilanz: Drei illegal in Deutschland lebende Personen ohne gültige Pässe gingen einer Arbeit nach, zwei Gastronomiebetriebe beschäftigten illegal Ausländer, die keine Arbeitserlaubnis besaßen. Außerdem:

- In 14 Fällen gab es für die Ermittler Hinweise auf Unterschreitung des Mindestlohns. Neben einer Untersuchung durch die Finanzbehörden und den hieraus folgenden Bußgeldern, drohen eine Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft und strafrechtliche Folgen.

 - In vier Fällen besteht der „Verdacht auf Beitragsvorenthaltung durch Arbeitgeber“. Hier greift unter anderem der Paragraph 266a des Strafgesetzbuchs, einer zentralen Vorschrift im Arbeitgeber-Strafrecht. Dieser droht allen mit Strafe, die „als Arbeitgeber“ die Arbeitnehmeranteile an den Sozialversicherungsbeiträgen nicht abführen, die für die Sozialversicherung wichtigen Meldungen und Angaben nicht korrekt oder unvollständig übermitteln und/oder andere Anteile am Arbeitsentgelt einbehalten, aber nicht abführen.

- In sechs Fällen schließen die Zöllner einen Leistungsmissbrauch durch Arbeitnehmer nicht aus. Leistungsmissbrauch im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ist der Bezug beispielsweise von Leistungen der Agentur für Arbeit oder eines Job-Centers (Arbeitslosengeld I oder II) oder der Grundsicherung durch Arbeitnehmer, die ihre Arbeitslöhne der Stelle, von der sie eine Unterstützung erhalten, nicht mitteilen, und demzufolge ungerechtfertigt zu viel öffentliche Leistungen erhalten.

- In drei Fällen besteht außerdem der Verdacht, dass die Arbeitsaufnahme von Arbeitnehmern nicht sofort angemeldet worden ist. Hier gilt per Gesetz die „Sofortmeldepflicht“ von Personen die im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe beschäftigt sind.

Außergewöhnlich verliefen Überprüfungen im Krefelder Umland. Dort fiel den Ermittlern in einem Restaurant eine Person mit einer italienischen Aufenthaltskarte auf, die der Arbeitnehmer als Beweis seiner legalen Beschäftigung vorlegte. Lediglich die Tatsache, dass die Karte nur zu Reisezwecken dient, verschwieg er galant. Weitere Nachforschungen im Restaurant ergaben, dass der Betroffene schon seit zwei Jahren im selben Betrieb illegal gearbeitet hat.

Parallel gab’s in einem Sushi-Restaurant mehrere Verstöße gegen das Arbeits- und Aufenthaltsrecht. Darunter ein vermutlich vietnamesischer Mitarbeiter, der seit längerem bei der Produktion von Sushi-Gerichten half - allerdings ohne Pass und Ausweis. „Als Begründung gab er an, mittels einer Schlepperbande per Flugzeug und gefälschten Papieren illegal über Polen in die Europäische Union eingereist zu sein. In Polen habe man ihm dann alle Papiere abgenommen, sodass er sich zu Fuß ohne gültige Ausweisdokumente nach Deutschland begeben habe. Für die Einschleusung musste er nach eigenen Angaben eine größere vierstellige Summe bezahlen“, so Krefelds Zollsprecher Rainer Wanzke.

Gegen die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wurden umfangreiche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Über den weiteren Verbleib der illegalen Personen sowie einer Ausweisung in die Heimatländer entscheidet das Ausländeramt. Die Aufzeichnungen von 33 Geschäftsunterlagen werden nun durch die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit geprüft und ausgewertet.

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