Neue Regeln für Wohnungseigentümer Was Düsseldorf gegen Leerstand und AirBnB tun will

Düsseldorf erhält nun doch eine Satzung zum Schutz von Wohnraum. Sie soll Leerstand verhindern – und Grenzen für AirBnB-Vermieter setzen.

 Die Stadt Düsseldorf will verhindern, dass Wohnungen dauerhaft als Ferienappartements umgewidmet und über Plattformen wie AirBnB angeboten werden.

Die Stadt Düsseldorf will verhindern, dass Wohnungen dauerhaft als Ferienappartements umgewidmet und über Plattformen wie AirBnB angeboten werden.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Düsseldorf erhält doch eine Satzung zum Schutz von Wohnraum. Die Fraktionen von SPD und Grünen stimmten einem Kompromissvorschlag der FDP zu, die weniger weitgehende Regelungen als die Kooperationspartner möchte. Die Satzung, die der Rat am 4. Juli beschließen soll, hat zwei Stoßrichtungen: Die Stadt soll Eigentümern künftig untersagen können, ihre Wohnungen aus Spekulationsgründen über einen längeren Zeitraum leerstehen zu lassen. Außerdem soll verhindert werden, dass Eigentümer ihre Wohnungen zu Ferienappartements umwidmen und sie dauerhaft etwa über die Plattform AirBnB anbieten.

FDP-Fraktionschef Manfred Neuenhaus geht davon aus, dass die Landeshauptstadt die kürzeste Wohnraumschutzsatzung in NRW bekommen wird. Es sei wichtig, dass „niemand belästigt wird, den wir nicht treffen wollen“, sagt er. So sollen etwa Wohneigentümer, die Teile ihrer Wohnung als Büro nutzen, weiterhin keine Genehmigung brauchen. Auch das Untervermieten eines Zimmers bleibt ohne Zustimmung möglich.

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Auch wer seine Wohnung hin und wieder über AirBnB oder ähnliche Plattformen anbieten will, soll nicht behelligt werden. Die Satzung soll kommerzielle Anbieter treffen, um zu verhindern, dass Wohnraum dauerhaft wegfällt. Im Ampel-Bündnis herrscht Einigkeit, dass dies angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt nicht wünschenswert ist. Wie groß das Problem in Düsseldorf bereits ist, ist ungewiss. Die Satzung soll vorbeugend wirken, heißt es.

Beim Leerstand von Wohnungen müssen Vermieter künftig Fristen beachten: Eine leerstehende Wohnung muss innerhalb von sechs Monaten neu vermietet werden. Wer nachweislich eine Sanierung vornimmt, hat ein Jahr bis zur Neuvermietung Zeit. Die lange Frist soll unter anderem die Wartezeiten auf Handwerker berücksichtigen. In Absprache mit dem Amt können Zeiträume verlängert werden. Die Satzung soll nach 20 Monaten evaluiert werden.

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Foto: Bretz, Andreas (abr)

Die Satzung war seit Jahren ein Streitthema im Ampel-Bündnis gewesen. SPD und Grüne wären auch für eine stärkere Regulierung offen. Ein erster Versuch zur Einigung war im vergangenen Jahr überraschend am Widerstand der FDP gescheitert, die den Entwurf zu weitgehend fand. Inzwischen hat die schwarz-gelbe Landesregierung signalisiert, dass sie die gesetzliche Grundlage beibehalten will. Auch das dürfte die Gespräche in Düsseldorf vereinfacht haben.

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