Wohnungsmarkt in Düsseldorf Stadt will Daten zur Kurz-Vermietung

Düsseldorf · Die Verwaltung weiß nicht, wie viele Wohnungen in Düsseldorf über Plattformen wie Airbnb vermietet werden. Das soll sich ändern: Oberbürgermeister Thomas Geisel hat eine entsprechende Regelung beim Land gefordert.

 Screenshot einer Suche bei Airbnb in Düsseldorf

Screenshot einer Suche bei Airbnb in Düsseldorf

Foto: Screenshot: Airbnb

(nic) Die Stadt will Informationen darüber, wie viele Wohnungen in Düsseldorf unter anderem für touristische Zwecke kurzfristig untervermietet werden. Man habe derzeit keine rechtliche Grundlage, um die Anbieterdaten etwa von Vermietungs-Plattformen wie Airbnb zu bekommen, sagte Wohnungsdezernent Christian Zaum am Montag im Ausschuss auf eine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen. Es könne aber eine solche Anzeige- und Registrierungspflicht in das NRW-Wohnungsaufsichtsgesetz aufgenommen werden: Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) habe eine entsprechende Regelung bereits bei Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) eingefordert.

Die Grünen hatten sich in ihrer Anfrage auf die „dauerhafte Kurzzeitvermietung von Wohnungen zu gewerblichen Zwecken“ bezogen, also beispielsweise an Urlauber oder Geschäftsreisende. Es bestehe ein besonderes öffentliches Interesse an der Frage, welche Größenordnung diese Praxis habe – und welche Wirkung auf den Wohnungsmarkt. Sie verwiesen auf ein Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts zur Auskunftspflicht von Airbnb gegenüber der Stadt. Im vergangenen Dezember war dort entschieden worden, die Plattform müsse die Identität der Vermieter an die Verwaltung herausgeben – denn nur so könne die Stadt München Bußgelder gegen Gastgeber verhängen, die ihre Wohnung illegal als Feriendomizil vermieten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Düsseldorfer Stadtrat hatte sich im März 2018 nicht auf eine Zweckentfremdungssatzung für Wohnraum einigen können: Die FDP hatte damals nicht mit ihren Partnern im Ampelbündnis stimmen wollen, SPD und Grüne ließen den Antrag daher von der Tagesordnung nehmen. In anderen NRW-Städten gibt es ein Verbot zur Zweckentfremdung von Wohnraum, etwa in Köln, Bonn, Münster und Dortmund. Auch dort gebe es aber wegen der Gesetzeslage keine Erkenntnisse über Anbieterdaten bei entsprechenden Vermiet-Portalen, erklärte Zaum.

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