Kreis Viersen Krankenkasse: Menschen im Kreis Viersen häufiger krank

Viersen · Die Zahl der Fehltage liegt mit 16,1 pro Erwerbstätigem über dem NRW-Durchschnitt

 Im Kreis Viersen kamen laut Techniker Krankenkasse die Erwerbstätigen auf 16,1 Fehltage im Jahr 2018.

Im Kreis Viersen kamen laut Techniker Krankenkasse die Erwerbstätigen auf 16,1 Fehltage im Jahr 2018.

Foto: AP/AP, AP

Arbeitnehmer im Kreis Viersen haben mehr Fehltage als der NRW-Durchschnitt. Das geht aus den Vorab-Daten des Gesundheitsreports 2019 der Techniker Krankenkasse (TK) hervor. In Nordrhein-Westfalen war jede Erwerbsperson im vergangenen Jahr durchschnittlich 15,8 Tage krankgeschrieben. Im Kreis Viersen liegt die Zahl der Fehltage mit 16,1 leicht über dem Landesdurchschnitt. Ihre Zahl ist in den vergangenen Jahren gesunken. Zum Vergleich: 2015 lag die Zahl der Fehltage im Kreis Viersen noch bei 16,8.

Am obersten Ende der Skala liegt laut der aktuellen Erhebung mit 21,8 Fehltagen pro Kopf Gelsenkirchen, am untersten Bonn mit zwölf Tagen. Dies teilte die Techniker Krankenkasse (TK) auf Basis ihres aktuellen Gesundheitsreports mit. Wie in den Vorjahren haben Beschäftigte in Verwaltungsstädten wie Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster die wenigsten Fehlzeiten – Arbeitnehmer im Ruhrgebiet die meisten.

Barbara Steffens, Leiterin der TK- Landesvertretung in NRW, sagt: „Die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmt zunehmend. Viele checken schon ihre E-Mails, bevor sie das Büro erreichen, und auch nach dem offiziellen Feierabend sind sie immer noch online.“ Arbeitgeber stünden daher vor neuen Herausforderungen, wenn es darum geht, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Steffens: „Es ist wichtig, dass beide Seiten gemeinsam an einem Konzept arbeiten, das gesündere Arbeitsbedingungen und Entlastung schafft.“ Ein gutes betriebliches Gesundheitsmanagement sei dafür wichtig.

Für den Gesundheitsreport 2019 wertete die TK die Krankschreibungen der rund fünf Millionen bei der TK versicherten Erwerbspersonen aus, darunter knapp 1,3 Millionen aus NRW. Dazu zählen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Empfänger von Arbeitslosengeld I.

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