Frankfurt/Main Ermittler empfehlen Anklage gegen Ex-DFB-Funktionäre

Frankfurt/Main · In der Affäre um die Fußball-WM 2006 wird es für die früheren DFB-Funktionäre Wolfgang Niersbach, Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt immer enger. Nach der "Bild"-Zeitung und der "Süddeutschen Zeitung" zitierte auch die "Frankfurter Allgemeine" aus dem Abschlussbericht der Frankfurter Steuerfahndung zu diesem Fall. Die Ermittler empfehlen danach eine Anklage wegen Steuerhinterziehung gegen das Trio und werfen insbesondere dem 2015 zurückgetretenen früheren DFB-Präsidenten Niersbach vor, zahlreiche Dateien und Dokumente zu diesem Skandal vernichtet zu haben.

"Offenbar sind im Sommer und Herbst 2015 rund um die Sommermärchen-Enthüllungen in größerem Umfang belastende Computerdateien, Dokumente, Archivunterlagen und Mails gezielt gelöscht, zerstört oder entwendet worden", schreibt die FAZ.

Der 67-Jährige weist das zurück. "Die gegen mich erhobenen Vorwürfe entbehren jeglicher Grundlage. Dies gilt sowohl für den Vorwurf der Steuerhinterziehung als auch für die Behauptung, ich hätte angebliche Beweismittel vernichtet", sagte Niersbach. "Ich bin sicher, dass sich dies in dem laufenden Verfahren letztlich herausstellen wird."

Nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft wird dieses Verfahren einige Zeit weiterlaufen. Mit einer Anklage gegen Niersbach, Zwanziger und Schmidt ist zumindest in den nächsten Wochen nicht zu rechnen. "Das wird wohl einige Monate dauern", sagte die Sprecherin Nadja Niesen. Es sei in diesem Komplex viel Material auszuwerten, ehe über eine Anklageerhebung entschieden werden kann. "So schnell rechne ich nicht damit", sagte Niesen.

Der Befund der Steuerfahndung ist allen drei Zeitungsberichten zufolge jedoch eindeutig: Danach sind sich die Ermittler sicher, dass Niersbach, Zwanziger und Schmidt den Fiskus bewusst getäuscht, für das WM-Jahr 2006 eine falsche Steuererklärung abgegeben und sich dadurch der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben. Der Verband musste bereits 19,2 Millionen Euro an Steuern nachzahlen, weil das Finanzamt 2017 einen geänderten Steuerbescheid für das WM-Jahr 2006 erließ.

(dpa)
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