Düsseldorf Land will WDR-Gesetz verschärfen

Düsseldorf · Nach der Debatte um Gottschalks Gage soll darüber nachgedacht werden, ob die Kontrollgremien noch zeitgemäß sind.

Die umstrittene Millionen-Gage, die Thomas Gottschalk nach Absetzung seiner ARD-Vorabendshow "Gottschalk live" erhalten hat, wird zum politischen Thema. Die rot-grüne Landesregierung ist zu dem Schluss gekommen, dass die Aufsichtsgremien ihrer Aufgabe in diesem Fall nicht ausreichend nachkommen konnten. Das schreibt NRW-Medienministerin Angelica Schwall-Düren (SPD) in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Piraten, die gestern veröffentlicht wurde. Der Vertrag, der durch Tochterunternehmen des WDR geschlossen wurde, musste nach geltendem Recht dem Rundfunkrat nicht zur Prüfung vorgelegt werden, da die Gage aus Werbeeinnahmen finanziert wurde. Ob dieses Prozedere jedoch noch zeitgemäß ist, wird jetzt eine Kommission ermitteln, die an einem neuen Entwurf des WDR-Gesetzes arbeitet.

Das knapp 50 Din-A4-Seiten umfassende "Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln" soll modernisiert werden. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wird nach der Sommerpause in den Landtag eingebracht. "Das WDR-Gesetz ist in mehreren Punkten nicht mehr zeitgemäß", sagt eine Sprecherin des zuständigen NRW-Ministeriums für Medien. Es soll an die "veränderten Rahmenbedingungen im digitalen Zeitalter" angepasst werden. Ministerin Schwall-Düren erklärt zu den geplanten Änderungen: "Das neue WDR-Gesetz soll Transparenz und Partizipation stärken und den WDR fit für die Herausforderungen der Zukunft machen." Das bedeutet aber nicht, dass das Land bei Vertragsverhandlungen mitmischen wird. Das wäre rechtlich überhaupt nicht überlaubt. Die Rundfunkfreiheit gebietet, dass die Vertragsgestaltung weiter Sache des Senders bleibt.

Aber es geht um die Frage, ob die Gremien-Beteiligung ausreichend ist, diskutiert wird etwa die Zusammensetzung des Rundfunkrates. Darin sitzen Vertreter von Parteien, aber auch kirchlicher und gesellschaftlicher Verbände sowie Bürger. Schon lange wird der Ruf nach mehr Beteiligung von Bürgern und weniger Interessenverbänden laut. Zu konkreten Vorschlägen will sich das Ministerium noch nicht äußern.

Die Landesregierung hatte im Frühjahr zu einer "Online-Konsultation" zur Novellierung des WDR-Gesetzes aufgerufen, zu der mehr als 1200 Kommentare eingegangen sind und rund 1700 Bewertungen abgegeben wurden. Beantwortet wurden 19 Fragen rund um Angebot, Struktur, Transparenz und Partizipation sowie Werbung und Sponsoring. Anregungen sollen in den Gesetzentwurf einfließen.

Auch der Rundfunkrat nutzte die Gelegenheit, um eine Stellungnahme abzugeben: "In einem modernen Sender muss auch dessen Kontrolle zeitgemäß und unabhängig sein. Außerdem soll der Rundfunkrat die Allgemeinheit, deren Interessen er im WDR vertritt, möglichst gut widerspiegeln", schreibt die Vorsitzende Ruth Hieronymi. Im Wesentlichen sei das der Fall. Das WDR-Gesetz sorge bereits in seiner heutigen Form für die Unabhängigkeit der Gremien von Staat, gesellschaftlichen Institutionen und vom Sender selbst, den sie kontrollieren. "Das neue WDR-Gesetz kann und muss dafür die Weichen stellen." Defizite müssten behoben werden.

Rundfunk- und Verwaltungsrat hätten dem Gesetzgeber schon "zahlreiche Anregungen" gegeben. Hieronymi hatte nach Bekanntwerden des Gottschalk-Falls mit dem WDR vereinbart, das Gremium künftig auch zu informieren, wenn der Finanzierung Werbeeinnahmen zugrunde liegen.

(RP)
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