Düsseldorf Rettungswagen überholt: Buße für 83-Jährige

Düsseldorf · Mit einem halsbrecherischen Manöver auf der Autobahn soll eine 83-jährige Autofahrerin einen Rettungswagen der Feuerwehr bei einer Einsatzfahrt noch links überholt – und scharf ausgebremst haben.

Mit einem halsbrecherischen Manöver auf der Autobahn soll eine 83-jährige Autofahrerin einen Rettungswagen der Feuerwehr bei einer Einsatzfahrt noch links überholt — und scharf ausgebremst haben.

Davon war das Amtsgericht im Januar überzeugt, hat der Kölnerin eine Strafe von 1750 Euro wegen Verkehrsgefährdung auferlegt und ihr den Führerschein entzogen. Dagegen protestierte sie am Montag erfolgreich vor dem Landgericht. Das Verfahren wurde gegen 300 Euro Buße eingestellt. Die 83-Jährige bekam auch ihren Führerschein zurück.

Bei einer Einsatzfahrt zu einem Unfall auf der A 57 war der Rettungswagen im Juni 2012 mittags von einem silbernen Sportcoupé mit angeblich "röhrendem Auspuff" links hart an der Mittelleitplanke überholt, dann abgedrängt und sofort scharf ausgebremst worden. Das hatten die Retter wenig später am Unfallort den Polizeikräften erzählt. Beide glaubten gar, der Raser habe den Rettungswagen womöglich touchiert.

Also machten sich zwei Beamte auf der abgesperrten Autobahn zu Fuß auf die Suche — und trafen die Rentnerin am Steuer nebst Ehemann als Beifahrer an. Damals gab die alte Dame sofort zu, sie sei für einen Moment "überfordert" gewesen, habe die Situation falsch eingeschätzt. Am Montag wies sie das empört zurück. Sie sei auf der linken Spur ans Stau-Ende herangefahren, als neben ihr der Rettungswagen aufgetaucht sei. Dem sei sie nach links ausgewichen, habe ihn passiert lassen.

Ihr Anwalt: "Mit röhrendem Auspuff an einem Rettungswagen vorbei zu brettern wie eine Irre, rechts rüber zu ziehen und eine Vollbremsung hinzulegen — so fährt diese alte Frau nicht!" Dass die Polizisten im Rückstau einfach den falschen silbernen Wagen herausgesucht hatten, wie der Anwalt vermutete, nahm das Gericht nicht an.

Aber dass Autofahrer durch ein Stau-Ende und durch Rettungsfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn schon mal falsch reagieren könnten, hielten die Richter für möglich. Die Geldstrafe wurde daher umgewandelt in eine 300-Euro-Buße. Und den Führerschein bekam die Seniorin ebenfalls zurück.

(EW/rl/anch)
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