Duisburg Jugendamt prüft Bedarf für die Betreuung unter Dreijähriger

Duisburg · Ab August diesen Jahres hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson.

Um einen bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen verwirklichen zu können, werden auf kommunaler Ebene sichere Planungsdaten über die von Eltern gewünschte Betreuung benötigt. Aus diesem Grund nimmt die Stadt Duisburg an einem vom Bundesfamilienministerium geförderten Forschungsprojekt teil.

Mit der Befragung der Eltern will das Jugendamt prüfen, ob die derzeit geplanten Plätze für die etwa 8000 Kinder unter drei Jahren mit Rechtsanspruch auf das Betreuungsangebot ausreichen oder wie viele Plätze in einzelnen Ortsteilen noch benötigt werden. Mit dem Schreiben erhalten die Eltern einen Fragebogen, Informationen über die Elternbeiträge sowie einen adressierten Briefumschlag für den kostenfreien Rückversand. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und wird anonym durchgeführt.

Die Auswertung der Daten erfolgt durch den Forschungsverband "Deutsches Jugendinstitut und Technische Universität Dortmund". Im Hinblick auf eine passgenaue Planung des Betreuungsangebotes hofft die Stadt, dass sich viele Familien an der Befragung beteiligen. Ein möglichst genaues Ergebnis hilft der Stadt, sich auf den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren einzustellen. Alle angeschriebenen Eltern werden gebeten, den Fragebogen auch dann auszufüllen, wenn sie sich bis zum dritten Lebensjahr ihres Kindes keine Betreuung wünschen. Die ersten Fragebögen sind Mitte Mai versandt worden und sollen bis Mitte Juni ausgefüllt an das Forschungsinstitut zurückgeschickt werden.

(RP)
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