Kreis Kleve Hilfen für den Einzelhandel

Kreis Kleve · Einzelhändler sollen nicht auf den Kosten für Saisonware sitzenbleiben, die aufgrund der Geschäftsschließung nicht mehr oder nur mit erheblichen Wertverlusten verkauft werden konnte, sagen die Kreis Klever Abgeordneten in Berlin.

 Der Einzelhandel muss seine Geschäfte schließen. Jetzt sollen Hilfen einfacher kommen, versprechen die Berliner Bundestagsabgeordneten aus dem Kreis Kleve.

Der Einzelhandel muss seine Geschäfte schließen. Jetzt sollen Hilfen einfacher kommen, versprechen die Berliner Bundestagsabgeordneten aus dem Kreis Kleve.

Foto: Markus van Offern (mvo)

Die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels sollen künftig deutlich stärker berücksichtigt werden. Dafür hatte sich der Kreis Klever CDU-Bundestagsabgeordnete und Wirtschaftspolitiker Stefan Rouenhoff gemeinsam mit weiteren Abgeordneten aus der Unionsfraktion auf der einen Seite und die Klever SPD-Bundesatgsabgeordnete Barbara Hendricks auf der anderen Seite eingesetzt.

Da die Corona-Pandemie die Existenz vieler Einzelhändler in den Innenstädten bedroht, werden nun auch besondere Regeln für diese Branche geschaffen. Einzelhändler sollen nicht auf den Kosten für Saisonware sitzenbleiben, die aufgrund der angeordneten Geschäftsschließung nicht mehr oder nur mit erheblichen Wertverlusten verkauft werden konnte.

„Wir führen daher für verderbliche Ware und für Saisonware der Wintersaison 2020/2021 eine Sonderregelung für Einzelhändler ein, um die teils hohen Verluste der Geschäfte auszugleichen“, sagt Barbara Hendricks. Das betreffe zum Beispiel Weihnachtsartikel, Feuerwerkskörper und Winterkleidung, verderbliche Ware, die unbrauchbar wird, wenn sie nicht verkauft werden konnte.

„Die Corona-Pandemie bedroht die Existenz vieler Einzelhändler auch in den 16 Städten und Gemeinden bei uns im Kreis Kleve. Für die Einzelhändler ist es überlebenswichtig, nicht auf den Kosten für Saisonware und verderbliche Ware sitzenzubleiben, die aufgrund der angeordneten Geschäftsschließung nicht mehr oder nur mit erheblichen Wertverlusten verkauft werden kann. Ich bin froh, dass wir uns hier mit unserer Forderung nach Sofortabschreibungen durchsetzen konnten“, erklärt Rouenhoff, der auch Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages ist. Diese Warenabschreibungen können zu 100 Prozent als Fixkosten zum Ansatz gebracht werden, so Rouenhoff. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen im Jahr 2019 aus der regulären Geschäftstätigkeit einen Gewinn und im Jahr 2020 einen Verlust erwirtschaftet hat und direkt von Schließungsanordnungen betroffen ist.

„Für Unternehmen, die erst 2020 gegründet wurden gelten Sonderregeln“, sagt der CDU-Abgeordnete. Die Unternehmen haben Dokumentations- und Nachweispflichten für den jeweiligen Verbleib bzw. die Wertentwicklung der Waren zu erfüllen. Insbesondere müssen sie für die Schlussabrechnung Inventurbewertungen oder andere Belege für den Warenbestand und seine Veränderungen vorlegen.

Die Maßnahmen seien Teil der Überbrückungshilfen III, die auf Initiative von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) von der Bundesregierung beschlossen wurden, betont Barbara Hendricks. Auch würden die bisher vorgesehenen unterschiedlichen Zugangswege zur Überbrückungshilfe III vereinfacht, so die SPD-Abgeordnete für den Kreis Kleve.

Antragsberechtigt seien Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben und Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro in Deutschland. „Damit haben auch größere mittelständische Unternehmen Zugang zu dieser Hilfe, was insbesondere auch im Einzelhandel wichtig ist“, erklärt Rouenhoff. Der Förderzeitraum umfasst den November 2020 bis Juni 2021.

„Wir reagieren damit auf eine dringende Forderung der Einzelhändler. Damit erhalten wir die Geschäfte und sorgen dafür, dass wir auch nach dem Lockdown lebendige Innenstädte mit zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten im Kreis Kleve haben werden“, sagt Barbara Hendricks.

Weitere Informationen dazu und zu den übrigen Maßnahmen unter www.bundesfinanzministerium.de

(RP)
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