Kampf gegen Kurdenmiliz YPG Berlin sieht türkischen Einmarsch in Syrien als völkerrechtswidrig an

Berlin/Damaskus/Istanbul · Während Bundesaußenminister Heiko Maas die türkische Invasion in Syrien für nicht vom Völkerrecht gedeckt sieht, zeichnen humanitäre Helfer ein dramatisches Bild von der Lage der Menschen in der betroffenen Region im Norden des Landes.

 Ein Paar flieht nur mit dem Nötigsten aus der umkämpften Region in Syrien.

Ein Paar flieht nur mit dem Nötigsten aus der umkämpften Region in Syrien.

Foto: AFP/DELIL SOULEIMAN

„Die vergangene Woche war ein totales Chaos für Hunderttausende Syrer“, sagte Karl Schembri, Sprecher vom Norwegischen Flüchtlingsrat (NRC), dem TV-Sender CNN International. „Sie leben in Angst und Unsicherheit, ohne zu wissen, wo die nächste Bombe explodieren wird“, sagte Schembri.

Nach Einschätzung von Bundesaußenminister Heiko Maas steht das türkische Vorgehen „nicht im Einklang mit dem Völkerrecht“. „Wenn es keine Grundlage im Völkerrecht gibt für eine solche Invasion, dann ist sie auch nicht im Einklang mit dem Völkerrecht“, sagte der SPD-Politiker in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ am Sonntagabend.

Die Türkei hatte am 9. Oktober im Norden Syriens eine Offensive gegen die Kurdenmiliz YPG gestartet, die von ihr als Terrororganisation angesehen wird. Die Türkei wurde dabei weder von der syrischen Regierung um Hilfe gebeten noch erteilte der UN-Sicherheitsrat ein entsprechendes Mandat. Ankara begründet deshalb den Einmarsch mit dem Recht auf Selbstverteidigung.

Auch der wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages kommt zu dem Schluss, dass der Einmarsch im Widerspruch zum Völkerrecht stehe. In dem Gutachten, das der dpa vorliegt, heißt es zudem, dass „selbst bei großzügiger Auslegung“ kein Recht auf Selbstverteidigung zu erkennen sei.

Zugleich warnte Maas die Türkei vor dem Verlust europäischer Zahlungen im Rahmen des Flüchtlingsabkommens. Die Europäer seien nicht damit einverstanden, dass syrische Bürgerkriegsflüchtlinge, die jetzt in der Türkei sind, nach Nordostsyrien geschickt werden, sagte der Minister. Das sei eines der Themen, über die mit der Türkei geredet werden müsse, auch im Zusammenhang mit dem Flüchtlingsabkommen: „Denn wir werden nicht Geld zahlen für Dinge, die nach unserer Auffassung nicht legitim oder legal sind“, sagte Maas.

In gut einer Woche sind nach jüngsten Angaben des UN-Nothilfebüros Ocha mindestens 165.000 Menschen durch die Kämpfe vertrieben worden, darunter schätzungsweise 70.000 Kinder. „Mehr und mehr von ihnen werden in den benachbarten Irak und in andere Gegenden flüchten, die nicht darauf vorbereitet sind, vertriebene Familien aufzunehmen“, sagte Schembri. Etwa 2400 Menschen hätten bereits die Grenze zum Irak überquert. Die Situation in syrischen Lagern sei dabei „extrem besorgniserregend“, hatte Ocha am Freitag mitgeteilt.

Vor Beginn der türkischen Angriffe hätten bereits mehr als 100.000 Vertriebene in Lagern in der Region gelebt, sagte Schembri. Mit der Unterstützung humanitärer Helfer hätten sie überlebt. „All das wurde im Lauf der vergangenen Woche gefährdet, weil die meisten Helfer selbst flüchten mussten.“ Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (ICRC) twitterte am Sonntag, eine der letzten noch verbleibenden internationalen Hilfsorganisationen in Nordsyrien zu sein.

„Der Einmarsch ist ein Bruch des Völkerrechts“, erklärte am Sonntag auch Grünen-Chefin Annalena Baerbock. Der SPD-Fraktionschef im Bundestag, Rolf Mützenich, brachte eine Anklage gegen Erdogan vor dem Internationalen Strafgerichtshof ins Spiel. „Erdogan handelt derzeit klar völkerrechtswidrig. Er führt einen Angriffskrieg“, sagte Mützenich der „Welt am Sonntag“. Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sagte auf dem CSU-Parteitag in München, die Türkei mit der Waffengewalt in der Nachbarregion „die Grundlage der Nachkriegsordnung“ - dass man Konflikte mit Diplomatie löse und nicht mit der Kraft des Stärkeren.

Nach einer am Donnerstag verkündeten Waffenruhe hatten sich die Kurdenmilizen und die Türkei gegenseitig einen Bruch der Vereinbarung vorgeworfen. Aktivisten meldeten danach vereinzelte Kämpfe. Nach Angaben des Kurdischen Roten Halbmonds kamen seit Verkündung der Waffenruhe mindestens 20 Zivilisten ums Leben. Unklar blieb, ob diese bei Gefechten seit Beginn der Waffenruhe getötet wurden oder Verletzungen erlagen, die sie vorher erlitten hatten.

Nach Angaben aus Ankara wurde trotz der Waffenruhe auch ein türkischer Soldat durch Beschuss der Kurdenmiliz YPG getötet. Ein weiterer sei bei dem Angriff in der Region um Tall Abjad verletzt worden, teilte das Verteidigungsministerium am Sonntag mit. Die Soldaten seien bei einer „Aufklärungs- und Überwachungsmission“ unter anderem mit Panzerabwehrwaffen beschossen worden.

Die Türkei wies den Vorwurf der Menschenrechtsorganisation Amnesty International zurück, bei dem Angriff Kriegsverbrechen begangen zu haben. Es handele sich um „gegenstandslose Behauptungen“, die Teil einer Diffamierungskampagne gegen den türkischen Anti-Terror Kampf seien, teilte das türkische Außenministerium mit. Amnesty hatte der türkischen Armee und deren verbündeten Rebellen „rücksichtslose Angriffe auf Wohngebiete“ vorgeworfen, bei denen Zivilisten getötet und verletzt würden. Pro-türkische Rebellen sollen zudem eine syrisch-kurdische Politikerin geschlagen und erschossen haben.

(felt/dpa)
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