Reisechaos am Rhein Flugärger in Düsseldorf geht weiter

Der Ärger wegen der nicht verladenen Koffer hält an. Der Airport charterte eigene Flugzeuge für den Transport. Derweil fallen immer wieder einzelne Flüge ganz aus. Wir erklären die Rechte der Passagiere.

 Start der Gepäckmaschine am 18. Juli 2019

Start der Gepäckmaschine am 18. Juli 2019

Foto: Flughafen Düsseldorf

Die Sommersaison 2019 am Flughafen Düsseldorf wird vielen Reisenden in Erinnerung bleiben. Das lässt sich am Ende der ersten Schulferienwoche festhalten. Zwar gelang es bisher, die Zahl der Verspätungen und der ausgefallenen Flüge gegenüber dem Chaos-Sommer 2018 zu reduzieren. Ein Blick auf die An- und Abflugübersicht des Airports zeigte, dass am Mittwoch mehr als 80 Prozent der Maschinen relativ pünktlich abhob. Es kam auch nicht zu einem erneuten Chaos an den Sicherheitskontrollen wie in 2017 – mehr Platz für die Kontrollen und mehr Personal haben geholfen.

Trotzdem ist die Lage am größten Flughafen von NRW schwierig. 1000 Passagiere mussten am Mittwoch erneut einchecken, weil Unbefugte eine Tür zum Sicherheitsbereich einfach geöffnet hatten. Darum verpassten viele Reisende am Ende ihr Flugzeug wie bei einer Verbindung von Condor nach Süditalien. Condor erklärt: „„Wir entschuldigen uns für die Fluggäste, die wir aufgrund der Räumung des Gates nicht mitnehmen konnten.“

Bundesweite Beachtung brachte, dass die Gepäcktransportanlage am Mittwochmorgen fünf Stunden lang nicht funktionierte. Tausende Passagiere mussten in die Jets ohne Gepäck steigen. Am Donnerstag starteten zwei vom Flughafen selbst angeheuerte Flugzeuge, um Gepäck nach Mallorca und Griechenland zu bringen - es war nicht möglich, die rund 2500 Gepäckstücke alle in sowieso fliegenden Jets mitzunehmen. Außerdem fallen immer wieder Flüge aus – für die Reisenden ist es in der Hochsaison schwer, eine alternative Route zu finden. So wurde am Mittwoch eine Route aus Tunesien ebenso gestrichen wie eine Maschine von Tuifly aus Ägypten. Ein weiteres Flugzeug von Tuifly kam aus Tunesien mit fünf Stunden Verspätung.

Am Samstag waren zwei Ankünfte und ein Abflug abgesagt worden, vier Flüge wurden verlegt. Am Sonntag fielen drei Flüge ganz aus, drei kamen so spät an, dass sie nach Köln umgeleitet werden mussten, weil es dort kein Nachtflugverbot gibt. Wir erklären die Rechte der Reisenden.

Gepäck Der Flughafen erklärt, grundsätzlich seien die Airlines Vertragspartner der Passagiere, nicht der Airport. Es gebe Vereinbarungen darüber, wie liegen gebliebenes Gepäck schnell nachgeschickt werden kann. Laut Stiftung Warentest sind Airlines oder Reiseveranstalter verpflichtet, Gepäck bis ins Hotel zu bringen bei verspäteter Zustellung.

Bleibt ein Koffer länger als 24 Stunden weg, hat der Passagier das Recht, notwendige Einkäufe zu machen und sich die Ausgaben dafür erstatten zu lassen. Diese müssen belegt werden. So handhaben es die meisten Airlines, erklärt der Flughafen. Allerdings müssen Ausgaben nachvollziehbar sein. Einfache Gebrauchsgegenstände wie Deo, Zahnbürste und Zahnpasta werden zu 100 Prozent ersetzt. Bei Kleidung muss abgewogen werden: Gibt der Urlauber gekaufte Kleidung zurück, kann er laut Flughafen auf volle Erstattung hoffen. Eine Reisende, die Kleidung für 465 Euro kaufte, .bekam nach einem Urteil des Amtsgerichtes Köln nur ein Drittel des Geldes erstattet. Die Stiftung Warentest schreibt: „Ein einfacher Badeanzug ist okay, nicht aber teure Markenartikel.“

Bleibt das Gepäck ganz verschwunden, haften die Airlines im Regelfall mit maximal gut 1 400 Euro pro Passagier. Urlauber müssen belegen, welchen Wert der Kofferinhalt hatte. Bargeld, Schmuck und Dokumente sollten Reisende im Handgepäck mitnehmen.

Verspätungen/Ausfälle Grundsätzlich sind Airlines laut EU-Regeln verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen, wenn ein Flug mehr als drei Stunden Verspätung hatte oder wenn er ganz ausfällt. Bei Flugstrecken bis 1500 Kilometer sind dann 250 Euro fällig, bei Routen zwischen 1500 und 3500 Kilometern müssen 400 Euro gezahlt werden, bei noch längeren Flügen sind es 600 Euro, sofern die Verspätung mindestens vier Stunden betrug, sonst wird die Kompensation gekürzt.

Airlines weigern sich trotzdem häufig, eine Entschädigung zu zahlen, weil sie an einer Verspätung wegen Gewitter oder eines Streiks angeblich unschuldig waren. Um den Sachverhalt zu klären, ist es am besten, sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) in Berlin zu wenden. Vorher muss man allerdings die Fluggesellschaft erfolglos um eine Kompensation gebeten haben.

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