Einige Flugverbindungen sollen erhalten bleiben EU beschließt Notfallmaßnahmen für den Fall eines ungeordneten Brexit

Brüssel · Es könnte immer noch passieren, dass Großbritannien die EU verlässt, ohne dass es ein gültiges Abkommen dafür gibt. Für dieses Szenario will die EU mit einem Paket von 14 Notmaßnahmen reagieren. Der Flugverkehr soll aufrechterhalten bleiben und Finanzströme nicht sofort versiegen.

 Eine britische Flagge mit den Sternen der EU-Flagge während einer Anti-Brexit-Demonstration in London (Archivbild)

Eine britische Flagge mit den Sternen der EU-Flagge während einer Anti-Brexit-Demonstration in London (Archivbild)

Foto: dpa/Frank Augstein

Die EU-Kommission will im Fall eines Brexits ohne Vertrag Ende März einen völligen Zusammenbruch des Flugverkehrs zwischen Großbritannien und der EU mit Notmaßnahmen abwenden. Einige Verbindungen sollten übergangsweise aufrechterhalten bleiben, schlug die Brüsseler Behörde am Mittwoch vor. Bedingung wäre, dass Großbritannien ähnliche Rechte einräumt. Die EU-Regelung soll für zwölf Monate gelten.

Der Vorschlag ist Teil eines Pakets von 14 Notmaßnahmen für den Fall, dass die Ratifizierung des ausgehandelten Austrittsvertrags in Großbritannien scheitert. Derzeit ist dort keine Mehrheit in Sicht. Platzt der Vertrag, entfiele die vereinbarte Übergangsfrist, in der sich bis mindestens Ende 2020 nichts ändern soll. In dem Fall werden für die Zeit unmittelbar nach dem Austrittsdatum 29. März schwere Verwerfungen befürchtet.

Unsicher wäre vor allem die Lage von Millionen EU-Bürgern in Großbritannien und Briten in der EU. Die EU-Kommission plädiert hier für „einen großzügigen Ansatz“. Sie schlägt vor, dass die EU-Staaten möglichst einheitlich einen legalen Aufenthaltsstatus gewähren. Zudem sollen die EU-Staaten Absprachen zur Sozialversicherung zu treffen, also etwa Krankenversicherungsschutz. Auch hier setzt die EU auf Vereinbarungen auf Gegenseitigkeit mit Großbritannien.

Für die Zollabfertigung schlägt die EU-Kommission vor, dass Zollerklärungen vor der Ausfuhr nach Großbritannien beziehungsweise vor der Einfuhr auf EU-Gebiet eingereicht werden müssen. Darüber hinaus ermahnt die Kommission die EU-Staaten dringend, ihre Grenzbehörden darauf vorzubereiten, dass nach einem No-Deal-Brexit Zölle erhoben werden müssten. Zudem enthält das Notfallpaket von 14 Rechtsvorschriften einige Sonderregeln für Finanzdienstleister, mit denen Turbulenzen an den Finanzmärkten abgemildert werden sollen.

Die EU-Kommission will im Falle eines ungeregelten Brexit auch die Finanzströme zunächst ohne Unterbrechung aufrecht erhalten. Die EU-Kommission erklärte am Mittwoch in Brüssel, so solle etwas die zentrale Abwicklung von Finanzderivaten für zwölf Monate fortgesetzt werden. Der gleiche Zeitraum sei für so genannte OTC Derivate vorgesehen, die direkt zwischen Finanzhäusern gehandelt werden.

(hebu/mlat/dpa/Reuters)
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