Prozess in Düsseldorf Taxifahrer wegen sexuellen Missbrauchs von Behinderten verurteilt

Nach einer Reihe sexueller Übergriffe auf zwei geistig behinderte Frauen ist ein Wülfrather Taxifahrer (63) vom Amtsgericht Düsseldorf mit einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten plus 900 Euro als Auflage belegt worden.

Der Angeklagte neben seinem Verteidiger.

Der Angeklagte neben seinem Verteidiger.

Foto: Wulf Kannegießer

Nach einer Reihe sexueller Übergriffe auf zwei geistig behinderte Frauen ist ein Taxifahrer aus Wülfrath vom Amtsgericht Düsseldorf mit einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten plus 900 Euro als Auflage belegt worden.

Das Urteil erging lediglich wegen vier konkret benennbarer Fälle des sexuellen Missbrauchs an widerstandsunfähigen Fahrgästen, die der 63 Jahre alte Familienvater laut Geständnis zwischen 2011 und 2014 regelmäßig von ihren Ratinger Unterkünften zu einer Arbeitsstelle in Mettmann chauffiert hatte.

Er habe sich von den Frauen "angezogen gefühlt", ließ er am Dienstag vor Gericht über seinen Anwalt erklären. Dabei soll er die Opfer über deren Kleidung mehrfach unsittlich berührt, in einem Fall soll er ein der etwa halb so alten Opfer auch aufgefordert haben, ihn anzufassen. Im Strafprozess hatte er sich mit den Richtern und der Staatsanwältin zuvor per Verständigung darauf geeinigt, dass er bei einem Geständnis mit einer bewährungsfähigen Strafe deutlich unterhalb von zwei Jahren rechnen könne.

Durch seine Bestätigung der Anklagevorwürfe ("Er bedauert die Taten, bereut seine Verfehlungen und will sich in aller Form dafür entschuldigen", so sein Anwalt) hat er den beiden Opfern die laut Gericht "peinliche" Situation erspart, alle Details im Zeugenstand nochmal schildern zu müssen.

Strafmildernd wertete das Gericht auch, dass der 63-Jährige bisher unbestraft war und dass er damals weitab von Ehefrau und Kindern (die in der Türkei wohnen) zur Tatzeit allein lebte. Andererseits nannte das Gericht die Übergriffe des Taxifahrers gerade wegen der erheblichen Behinderungen und der daraus folgenden Wehrlosigkeit der Opfer besonders "perfide".

Neben der Bewährungsstrafe von 18 Monaten muss der 63-Jährige, der seit Bekanntwerden der Vorwürfe nicht mehr ans Steuer des Sammeltaxis für Behindertenfahrten zurückkehren durfte, zusätzlich 900 Euro als Bewährungsauflage an eine Kinderhilfsorganisation zahlen. Und das sogar in 30-Euro-Raten, da er aktuell mit einer kleinen Rente plus aufstockender Grundsicherung auskommen muss.

(wuk)
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