Beschlüsse auf dem Parteitag Die Grünen gendern jetzt mit Sternchen*

Von Claudia HAAS · Die Grünen stellen sich auf ihrem Parteitag in Halle mit mehreren Beschlüssen für die kommenden Wahlkämpfe auf. Mit dabei: Der "Gender-Star". Mit ihm versucht sich die Partei zukünftig in geschlechtsloser Sprache.

Das war der Grünen-Parteitag 2015 in Halle an der Saale
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Das war der Grünen-Parteitag 2015 in Halle an der Saale

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Foto: dpa, pen lof

Mit einem Gender-Sternchen sollen sich bei den Grünen künftig auch diejenigen Menschen sprachlich berücksichtigt fühlen, die nicht mit den Begriffen "Mann" oder "Frau" beschrieben werden können oder wollen. Ein Sternchen (*) soll das große "I" ersetzen, wie es bislang üblich war. Statt "PolitikerInnnen" heißt es darum in Zukunft "Politiker*innen".

"Wer nur von 'Ärzten', 'Anwälten' und 'Experten' spricht, fördert indirekt die Vorstellung, nur Männer seien gemeint", hieß es im Antrag des Bundesvorstandes. Das große "I" macht aus Sicht der Gender-Beauftragten zwar Frauen sichtbar, aber eben keine Menschen, die sich anders definieren als als Mann oder Frau.

Mit großer Mehrheit beschlossen die Delegierten am Sonntag, den Antrag anzunehmen. Mit Schreibweisen wie Bürgerinnen oder Studentinnen würden "Transsexuelle, transgender und intersexuelle Personen nicht mehr unsichtbar gemacht und diskriminiert", heißt es zur Begründung.

Norrie ist weder Mann noch Frau
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Norrie ist weder Mann noch Frau

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Darum soll ab sofort "gegendert" werden. Wie genau, ist einem Leitfaden im Antrag zu entnehmen. Darin heißt es:

Wir gendern, indem wir

  • im Regelfall den Gender-Star verwenden (Bürger*innen, Student*innen…)
  • die weibliche Form explizit mit nennen (Bürgerinnen und Bürger, Studentinnen und Studenten…)
  • oder versuchen, dies durch Partizipien im Plural zu vermeiden ("Studierende",…)
  • Wir gendern grundsätzlich in allen Wörtern, jedoch nicht zweimal in einem Wort (Verbraucherschützer*innen statt Verbraucher*innenschützer*innen)
  • Wir gendern nur, wenn es um Personen geht: Investorstaatsklagen statt Investor*innenstaatsklagen

Der "Gender-Star" solle künftig als Regelfall verwendet werden, heißt es in dem Beschluss weiter.

(pst/AFP)
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