Prozess in Köln Kölner Haie müssen Philip Gogulla nicht aufstellen

Köln · Der Eishockey-Spieler Philip Gogulla ist gegen seinen Club vor Gericht gezogen. Die Haie wollen den Stürmer in der nächsten Saison nicht mehr einsetzen, obwohl sein Vertrag noch läuft.

 Philip Gogulla im Trikot der Kölner Haie: Ob es dort für ihn weitergeht ist unklar. (Archiv)

Philip Gogulla im Trikot der Kölner Haie: Ob es dort für ihn weitergeht ist unklar. (Archiv)

Foto: www.american-sports.info

Einige Fans der Kölner Haie warten am Dienstag im Kölner Arbeitsgericht auf ihr Idol, den Spieler Philip Gogulla. Doch sie werden enttäuscht, der 30-Jährige schickt seinen Anwalt Markus Goetzmann zum Prozess – die Kammer hatte ein persönliches Erscheinen des früheren Eishockey-Nationalspielers auch nicht angeordnet zu diesem ersten Gütetermin.

Gogulla zieht gegen den Kölner Eishockey Club (KEC) vor Gericht, weil der Verein ihm nach dem Playoff-Aus Ende März dieses Jahres mitgeteilt hatte, in der nächsten Saison nicht mehr mit ihm zu planen – obwohl Gogullas Vertrag noch bis Ende April 2019 läuft.

Gogulla will nun gerichtlich durchsetzen, dass er wieder am Training der Haie teilnehmen darf. Das startet im August, im Moment ist spielfreie Phase. Der KEC wird vor Gericht von Rechtsanwalt Jörg Laber vertreten. Der stellt zu Beginn der Verhandlung klar, dass Gogulla nicht freigestellt oder suspendiert wurde, wie es im Vorhinein hieß, man aber eben nicht mehr „mit ihm plane“.

Team-Kamerad Lalonde zog auch vor Gericht

Auch der kanadische Haie-Spieler Shawn Lalonde war gegen den Club vor Gericht gezogen. Doch bevor es zum zweiten Termin kam, wurde er sich mit dem Club einig. Er bekam eine Abfindung.

Der Vorsitzende Richter macht deutlich, dass Team-Kamerad Gogulla wegen des bestehenden Vertrags einen Anspruch auf Beschäftigung habe – nicht aber auf Aufstellung. Das bedeutet, Gogulla könnte die komplette nächste Saison auf der Tribüne sitzen. Es sei denn, er wechselt ohnehin bis Anfang August zu einem anderen Verein.

DEG hat Interesse an Gogulla

Die Düsseldorfer EG hat Interesse an dem gebürtigen Düsseldorfer bekundet. „Die wollen ihn verpflichten“, sagt Anwalt Laber. Gogulla ist seit 14 Jahren bei den Kölner Haien, mit einem Jahr Unterbrechung in den USA. Er machte 740 DEL-Spiele für den Club und ist mit 182 Toren Rekordtorschütze. Zuletzt ließen seine Leistungen aber nach. Als die Führung ihm am 27. März mitteilte, ihn nicht mehr einsetzen zu wollen, äußerte Gogulla sich gegenüber einer Journalistin, die vor dem Haie-Zentum in Köln-Deutz gewartet hatte. Er sagte ihr unter anderem: „Ich habe einen Vertrag und gehe davon aus, dass ich hier sein werde.“ Er sei ein sehr guter Eishockeyspieler und wolle das in der kommenden Saison auch wieder zeigen.

Abmahnung wegen Gespräch mit Journalistin

Der Club mahnte den Spieler daraufhin ab – auch dagegen wehrt sich Gogulla vor Gericht. „Äußerungen in der Öffentlichkeit bedürfen der vorherigen Zustimmung des Clubs“, sagt Anwalt Laber. Der Vorsitzende Richter sieht das anders. Es habe sich um eine Spontanäußerung und kein Interview gehandelt. „Das halte ich für unproblematisch, es ist kein Grund für eine Abmahnung“, sagt er.

Gogulla hatte ein Abfindungsangebot zur Vertragsauflösung der Haie abgelehnt. Über die Höhe der Summe wurde im Gericht nichts bekannt. Man sei „noch voneinander entfernt“, sagen die Anwälte. Möglich aber, dass die Parteien sich noch einigen. Wenn nicht, gibt es einen erneuten Termin vor dem Arbeitsgericht, der auf den 21. Juni festgesetzt wurde. Dann muss auch Gogulla persönlich erscheinen.

(hsr)
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